Um deinen Wunsch, in Deutschland zu studieren, Wirklichkeit werden zu lassen, musst du rechtzeitig Vorbereitungen treffen und einige Formalitäten erledigen. Welche das sind, zeigen wir dir hier.
Damit du dich an einer deutschen Hochschule einschreiben kannst, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen. Das ist zunächst ein anerkannter Schulabschluss, der zum Studium berechtigt. Hast du deinen Abschluss in einem EWR-Land oder der Schweiz gemacht oder an einer deutschen Auslandsschule, brauchst du keine weitere Prüfung. Du kannst dich direkt bei deiner Wunschhochschule oder gegebenenfalls über das Portal uni-assist bewerben.
Gleichwertigkeit deines Abschlusses nachweisen
Ist dein Abschluss aus einem Drittstaat, musst du bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass dieser der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist. Überprüfen kannst du das vorab mit der Zulassungsdatenbank des DAAD.
Deine Hochschule entscheidet, ob dein Abschluss ausreicht. Falls du dich über das Portal uni-assist bewirbst, wird dort dein bisheriger Abschluss vorab bewertet.
Studienkollegs helfen dir bei der Vorbereitung
Reicht dein Zeugnis nicht aus, musst du eine sogenannte Feststellungsprüfung ablegen und dazu eines der vielen Studienkollegs besuchen, die auf diese Prüfung vorbereiten.
Alternative: Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Grundstudium in deinem Heimatland kannst du in Deutschland unter bestimmten Umständen auch direkt ins Studium einsteigen.
Vorgaben deiner Hochschule beachten
Sieh dir auch an, was deine Hochschule für deinen Studiengang eventuell noch von dir verlangt. Wichtig ist auch die Einhaltung aller formalen Anforderungen. Beachte, wie die Fristen sind oder ob eine Onlinebewerbung möglich ist.
Achtung: Alle Dokumente müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und amtlich beglaubigt sein.
Wende dich vorab an deine Wunschhochschule, die dir zu allen Fragen des Zugangs Auskunft geben kann.
Der größte Teil, mehr als 80 Prozent, deiner internationalen Kommilitoninnen und Kommilitonen spricht bereits vor Aufnahme des Studiums Deutsch. Nicht immer ist es perfekt – aber wie viel Deutsch brauchst du wirklich?
>80%
der Ankommenden
können bereits Deutsch
Um an deiner Hochschule zugelassen zu werden, benötigst du einen Sprachnachweis. Wie der aussieht, bestimmt deine Hochschule. Nachweisen musst du, dass du die Unterrichtssprache beherrschst. Das ist häufig Deutsch, aber es gibt auch viele Studienangebote in englischer Sprache.
Sprachkenntnisse nachweisen
Verlangt deine Hochschule für die Zulassung Deutschkenntnisse, so kannst du diese mit den anerkannten Prüfungen des Goethe-Instituts oder dem Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) nachweisen. TestDaF-Kurse gibt es in mehr als 100 Ländern der Welt.
Bist du schon in Deutschland, kannst du auch an deiner Hochschule bzw. deinem Studienkolleg an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) unmittelbar vor deinem Studium teilnehmen und so die Sprachkenntnisse nachweisen. Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Zur Vorbereitung auf das Studium gibt es auch in Deutschland viele Sprach- und Fachkurse.
Welche sprachlichen Voraussetzungen du für dein Studium in Deutschland brauchst und wie eventuell die Prüfung dazu aussieht, erfährst du auf der Seite www.sprachnachweis.de.
Neben Studiengängen, auf die man sich direkt bewerben kann, gibt es örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Numerus clausus).
Sind es örtliche Beschränkungen, werden die Studienplätze von der betreffenden Hochschule vergeben und du musst dich direkt dort oder über uni-assist bewerben.
Bei zentral beschränkten Studiengängen werden die Plätze für Studierende aus dem EWR oder mit deutschem Schulabschluss durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.
Die Kriterien sind:
Notendurchschnitt
Wartezeit
Hochschulauswahlverfahren (z.B. Eignungsprüfung, persönliches Gespräch)
Alle anderen bewerben sich auch für diese Studiengänge bei der Wunschhochschule oder über uni-assist.
Achtung: Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Bewerbungsfrist deutlich früher liegen als bei solchen, die zulassungsfrei sind.
Informationen zu zulassungsbeschränkten Studiengängen findest du bei der Stiftung für Hochschulzulassung.
Kommst du aus einem Land außerhalb des EWR und hast auch in keinem anderen EU-Staat einen Aufenthaltstitel zum Studium, brauchst du ein Studentenvisum zur Einreise und dann eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Drei Schritte sind es vom Studienwunsch zur Aufenthaltserlaubnis:
1
Du brauchst:
2
Du brauchst:
3
Du bekommst:
Quelle: BAMF
Studierende aus vielen Ländern können ihren Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch nach der Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einholen.
Die Liste der Länder, für die eine Visumspflicht besteht, findest du beim Auswärtigen Amt.
Die Fristen sind meist recht eng getaktet. Und so ist oft nach der Zulassung durch die Hochschule nicht mehr genug Zeit, um noch vor Beginn des Studiums ein Visum zu erhalten. Oder du musst vor der Zulassung noch eine Aufnahmeprüfung machen. Daher gibt es die Möglichkeit, ein Studienbewerbervisum bei deiner deutschen Auslandsvertretung zu beantragen, bevor die Zulassung der Hochschule vorliegt. Das Studienbewerbervisum gibt dir die Möglichkeit, für bis zu neun Monate nach Deutschland zu kommen, um dich hier für einen Studienplatz zu bewerben.
Studienbewerbervisum: Du hast neun Monate zur Bewerbung und Vorbereitung
Außerdem kannst du auch für studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel zur Teilnahme an einem Sprachkurs, zum Besuch eines Studienkollegs oder für ein Praktikum nach Deutschland einreisen. Während dieser Zeit darfst du allerdings nicht arbeiten.
90
Tage vor Studienstart Zulassung zum Studium
77
Tage vor Studienstart
Eröffnung Sperrkonto/
Krankenversicherung
15
Tage vor Studienstart Ausstellung des Visums
6
Tage vor Studienstart geplante Einreise
2
Tage vor Studienstart
Startdatum Visum/
tatsächlicher Einreisetermin
Studienstart*
15
Tage NACH Studienstart Anmeldung im Bürgeramt
bis max.90
Tage nach Einreise** ggf. Aufenthaltserlaubnis beantragen
* Art und Zeitpunkt der Immatrikulation wird dir in der Regel im Zulassungsschreiben genannt
**Innerhalb der Geltungsdauer des Visums muss rechtzeitig ein Aufenthaltstitel beantragt werden
Durchschnittswerte für den Weg eines Studierenden aus dem Ausland nach Deutschland;
Quelle: Stifterverband Fintiba Datenbank
Deine deutsche Auslandsvertretung findest du auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Bist du in Deutschland angekommen, musst du dich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt melden und bekommst dort eine Meldebestätigung. Das gilt sowohl für internationale Studierende als auch für Europäerinnen und Europäer aus dem EWR und der Schweiz. Letztere bekommen dort auch schon eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.
Für die Anmeldung benötigst du:
Bist du mit einem Visum eingereist (oder hast es nach der Einreise beantragt), musst du dich nach deiner Ankunft zusätzlich bei der Ausländerbehörde melden. Hier erhältst du deine Aufenthaltserlaubnis. Unter Umständen musst du dafür nochmal den Finanzierungsnachweis vorlegen und nachweisen, dass du krankenversichert bist.
Um was du dich sonst noch kümmern musst:
Sehr wichtig: Du musst die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragen.
Studentin oder Student wirst du nicht mit der Zulassung, sondern erst mit der eigentlichen Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, an deiner Hochschule. Wenn keine Onlineimmatrikulation oder Einschreibung per Post möglich ist (z. B. bei zulassungsbeschränkten Studiengängen), musst du dazu pünktlich in Deutschland sein. Nach Ende der Frist kannst du dich nicht mehr einschreiben. An manchen Hochschulen kannst du aber (rechtzeitig) eine Fristverlängerung beantragen.
Für die Immatrikulation brauchst du zumeist
Am besten fragst du vorher beim Akademischen Auslandsamt nach, was du genau benötigst.
Beachte die Immatrikulationsfrist genau. Sie ist an den verschiedenen Hochschulen unterschiedlich.
Nach der Einschreibung erhältst du den Studierendenausweis und ggf. das Semesterticket, in der Regel per Post.
Wenn es dann losgeht mit deinem Studium, findest du Unterstützung bei den Orientierungstagen, die die meisten Hochschulen in den ersten Semesterwochen anbieten. Das sind spezielle Einführungsveranstaltungen für alle neu zugelassenen internationalen Studierenden, bei denen du nochmal alle wichtigen Informationen über Studium und Hochschule, aber auch zu Formalitäten und Behördengängen erhältst. Auch dazu bekommst du die Informationen vom Akademischen Auslandsamt ober über die Website deiner Hochschule.
Quelle: BAMF
Checkliste für dein Deutschlandstudium
Noch 18 Monate Was will ich und was ist möglich?
Noch 15 Monate Erfülle ich alle Voraussetzungen?
Noch 12 Monate Was brauche ich für die Bewerbung?
Noch 6 Monate Wie komme ich hin?
Noch 3 Monate Wo werde ich wohnen?
Noch 2 Monate Countdown für die Abreise
Letzter Check Wichtige Dokumente:
Originale/übersetzte, beglaubigte Kopien:
Nach der Ankunft Wichtige To-dos:
Quelle: DAAD
„Im Nachhinein denke ich, dass es am Anfang eine große Hilfe gewesen wäre, wenn ich schon Grundkenntnisse der deutschen Sprache gehabt hätte.“
Deginet Wotango Doyiso, 39, aus Äthiopien ist Doktorand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
„Das Welcome Center war eine große Hilfe – vom Unterstützungsschreiben an die deutsche Botschaft in Äthiopien bis zur Suche nach einer komfortablen Wohnung für uns hier in Deutschland sowie bei der Suche nach Kindergärten für meine Kinder und der Beratung in anderen administrativen Fragen.“
Weitere Infos: www.study-in-germany.de.