Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs (mit verschiedenen Ländern)

Programmbeschreibung

03.04.2024: Ausschreibungstermin
Antragsschluss verschieden, siehe länderspezifische Bedingungen für die jeweilige Antragsfrist.
Hinweis:
Neuer verlängerter Antragsschluss für PPP Frankreich: 15.07.2024
Neuer verlängerter Antragsschluss für PPP Neuseeland: 26.07.2024


12.06.2024: Ausschreibungstermin
PPP Finnland, Indien DST, Japan JSPS, Japan NINS, Japan U Kyoto, Japan U Tsukuba, Japan Waseda-U, Portugal, Schottland, Sri Lanka

Antragsschluss verschieden, siehe länderspezifische Bedingungen für die jeweilige Antragsfrist.


KURZPROFIL

Ziel des Programms
Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.

Was wird gefördert?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten in allen Fachrichtungen (Ausnahmen siehe „Länderspezifische Bedingungen“).

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Graduierte (Masteranden und Master), Doktorandinnen/Doktoranden, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrende, wenn nicht mit dem ausländischen Partner anders vereinbart, s. „Länderspezifische Bedingungen“.

Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen und gemeinnützig anerkannte sowie selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland einreichen.


WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/ppp einsehen.


Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).