Hochschulkooperationen mit den African Institutes for Mathematical Sciences (AIMS) II

Programmbeschreibung

12.06.2024: Ausschreibungstermin
30.08.2024: Antragsschluss

KURZPROFIL

Ziel des Programms
Das Programm leistet langfristig einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Partnerländern sowie zur Entfaltung des internationalen Potenzials von Hochschulen und Instituten. Weiterhin sollen mittelfristig die mathematische Hochschulbildung und Forschung in den Partnerländern gestärkt sowie die Sichtbarkeit der mathematischen Wissenschaften erhöht werden. Das Programm soll außerdem zur Internationalisierung der Partnerinstitutionen und zur Verstetigung der Kooperationsstrukturen zwischen den Partnern (sowie der Wirtschaft) beitragen.

Was wird gefördert?
Studien- und Forschungsaufenthalte; Lehraufenthalte; Teilnahme an/Durchführung von Veranstaltungen, Fachkongressen und Workshops; Öffentlichkeitsarbeit.

Wer wird gefördert?
Masterstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen sowie als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.


WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).

Informationsveranstaltung zur Antragstellung in Förderprogrammen mit WoM:
Am 10.07.2024 findet von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr (MEZ) ein Web-Seminar zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM) mit anschließender Fragerunde statt.
Es wird insbesondere auf die Grundlagen des wirkungsorientierten Monitorings, die wirkungsorientierte Projektplanung sowie die Berichterstattung eingegangen.

Das Web-Seminar findet mit Microsoft Teams statt. Für eine Teilnahme bitten wir um Anmeldung bis spätestens 08.07.24 unter folgendem Link: LimeSurvey

Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):


Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).