GEnKO - Deutsch-Koreanisches Partnerschaftsprogramm

Programmbeschreibung

15.06.2022: Ausschreibungstermin
31.08.2022: Antragsschluss

KURZPROFIL

Ziel des Programms
Ziel des Programms ist die Festigung bestehender und die Initiierung neuer bilateraler Partnerschaften zwischen deutschen und koreanischen Hochschulen. Der Qualifizierung des akademischen Nachwuchses wird dabei ein besonderes Gewicht beigemessen.

Was wird gefördert?
Forschungsaufenthalte im Partnerland

Wer wird gefördert?
Masterstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Habilitierte und Professorinnen und Professoren

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen und als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland

WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie hier einsehen.

Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):


Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).