Förderung internationaler Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen

Programmbeschreibung

I.) Modell A (Gastdozenturen) und Modell B (Gastlehrstühle)
II.) Förderlinie „Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug“

01.10.2024: Ausschreibungstermin
15.01.2025: Antragsschluss


I.) KURZPROFIL
Förderung internationaler Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen


Ziel des Programms
Das Programm zielt darauf ab, die Internationalisierung der deutschen Hochschulen zu fördern und die internationale Dimension in der Lehre zu stärken

Was wird gefördert?
Gastaufenthalte internationaler Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Wer wird gefördert?
Gastdozentinnen und Gastdozenten aus allen Ländern und allen Fächern

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen

WEITERE INFORMATIONEN
Der aktuelle Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/gastdozenten einsehen.



II.) KURZPROFIL
Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug


Ziel des Programms
Im Mittelpunkt steht die Stärkung des deutsch-französischen Hochschullehrendenaustauschs und der Internationalisierung der Lehre in Studiengängen mit ausgewiesenem Frankreichbezug.

Was wird gefördert?
Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung von Lehrveranstaltungen einzelner französischer Dozentinnen und Dozenten (Aufenthaltsdauer mind. drei bis max. sechs Monate)

Wer wird gefördert?
Französische Gastdozentinnen und Gastdozenten

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen mit Studiengängen, die sich mit Frankreich befassen.

WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/gastdozenten einsehen.



Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).