Alumni-Programm zur Fortbildung und Bindung internationaler Alumni aus Entwicklungsländern (BMZ)
Inhaltsnavigation
Programmbeschreibung
- Siehe auch Alumni-Programm AA -
03.04.2024: Ausschreibungstermin
Neuer verlängerter Antragsschluss aufgrund DAAD-interner Systemanpassung: 02.07.2024
Hinweis:
Aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine hat der DAAD alle institutionellen Formen der Zusammenarbeit mit Partnern in Belarus bis auf Weiteres eingestellt. Vor diesem Hintergrund sind keine Anträge auf Projektförderung mit Partnerinstitutionen in Belarus möglich.
KURZPROFIL
Ziele des Programms
- Kompetenzen der Alumni zur Lösung entwicklungsrelevanter Fragestellungen sind erweitert
- Alumni engagieren sich in fachlichen Netzwerken mit Alumni im eigenen Land und überregional
- Alumni sind als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den Wissenstransfer aktiv
- Alumni sind langfristig an Deutschland gebunden und kooperieren mit deutschen Hochschulen / Forschungseinrichtungen und Unternehmen
- Deutsche Hochschulen / Forschungseinrichtungen haben Expertise in der Entwicklungszusammenarbeit erworben
Was wird gefördert?
Programmlinie 1 - Alumni-Fortbildungsveranstaltungen (Seminare) deutscher Hochschulen / Forschungseinrichtungen im In- oder Ausland zur fachlichen und beruflichen Fortbildung internationaler Alumni
Programmlinie 2 - übergeordnete Alumni-Aktivitäten zur Verbesserung der Kooperation mit internationalen Alumni und Unterstützung der deutschen Hochschulen / Forschungseinrichtungen bei der allgemeinen Alumni-Arbeit und ihrer internationalen Sichtbarkeit
Wer wird gefördert?
Bildungsausländerinnen/-ausländer aus Entwicklungsländern (DAC-Ländern), die als Studierende, Graduierte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Lehrbeauftragte an einer deutschen Hochschule einen Studienabschluss erworben oder mindestens drei Monate an einer deutschen Hochschule / Forschungseinrichtung studiert, geforscht oder gearbeitet haben und die inzwischen i. d. R. wieder im Ausland tätig sind sowie Alumni aus DAC-Ländern, die im Rahmen des Surplace-/Drittlandprogramms (SPDL) des DAAD, der Fachzentren Afrika, des exceed-Programms oder der SDG-Graduiertenkollegs ein Stipendium / eine Förderung des DAAD erhalten haben.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, Ausgründungen / Tochterfirmen deutscher Hochschulen sowie als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, auch in Kooperation mit anderen deutschen Hochschulen / Forschungseinrichtungen oder mit eingetragenen deutschen und/oder internationalen Alumni-Vereinen.
WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/alumni-programm einsehen.
Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):
- Zu Grundlagen und Mehrwert von WoM
- Zur Antragstellung mit WoM
- Zur Bedeutung des Wirkungsgefüges in der Antragstellung
Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).
Downloads
- Förderrahmen
- Anlage 1: Handreichung WoM (inkl. Wirkungsgefüge, Indikatorenkatalog)
- Anlage 2: Auswahlkriterien Alumni-Programm AA und BMZ 2025-2026
- Anlage 3: DAC-Länderliste 2022-2023
- Projektbeschreibung
- Projektplanungsübersicht
- Hinweise zum Ausfüllen des Finanzierungsplans
- Teilnehmendenliste
- Evaluation Questionnaire Participants
- Merkblatt Informationen zur Mobilität mit Behinderung und chronischer Erkrankung
- Handreichung Klimasensible Umsetzung von internationalen Hoch schulkooperationen in der Projektförderung des DAAD
- Handreichung Diversität und Chancengerechtigkeit in DAAD-geförderten Projekten