Economics (Volkswirtschaftslehre)Vollzeitstudium

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Volkswirtschaftslehre

Schwerpunkt

Methoden der VWL als Pflichtveranstaltungen, Außenwirtschaft (The Global Economy) als Wahlmöglichkeit, Empirische Wirtschaftsforschung (Empirial Economics) als Wahlmöglichkeit, Finanzmärkte (Financial Economics) als Wahlmöglichkeit, Immobilien- und Regionalökonomik (Real Estate Economics) als Wahlmöglichkeit, Institutionen und individuelles Verhalten (Institutions and Behavior) als Wahlmöglichkeit, Macroeconomics Analysis als Wahlmöglichkeit, Business and Management als Wahlmöglichkeit

Zielgruppe

Absolvent:innen eines ersten berufsqualifzierenden Hochschulabschlusses oder geleichwerten Abschlusses in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang oder in einem dem Studiengang Volkswirtschaftslehre methodisch nahestehenden Studiengang

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Eignungsverfahren: -Hochschulabschluss/gleichwertiger Abschluss mit mind. 6 Semestern Regelstudienzeit oder vergleichbarem Umfang in Wirtschaftswissenschaften -Note 2,50 ("gut") oder besser - Kenntnisse in Mikro- und Makroökomik mind. 20 LP - Weitere Leistungen in VWL mind. 20 LP - Methodenkenntnisse in Mathematik/Statistik/Ökonometrie mind. 15 LP -Englisch Niveau B2 GER oder gleichwertiger Nachweis -Deutsch Niveau DSH-2 oder vergleichbar (wenn Abschluss oder Hochschulzugangsberechtigung nicht an deutschsprachiger Einrichtung erworben) -Lebenslauf mit Infos zu Praktika/Berufserfahrung Falls noch kein Abschlusszeugnis: Nachweis über Leistungen von mind. 150 LP mit vorläufiger Gesamtnote! Achtung: Zulassung mit Note zwischen 2,51 und 3,00 unter bestimmten Voraussetzungen möglich Zulassung mit Abschluss in methodisch nahestehendem Studiengang unter bestimmten Voraussetzungen möglich Näheres zu Bewerbungsverfahren siehe Studien- und Prüfungsordnung! Bewerbung bis: 1.12. + 1.6.

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 19.07.2024
  • 14.10.2024 - 07.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/ Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Keine Studiengebühr!

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Englisch