ZusatzstudiumTeilzeitstudium, Vollzeitstudium
Meisterklassenexamen
Konzertexamen
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Mannheim
Standort
abgelaufen (Inland)
abgelaufen (EU), abgelaufen (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Dirigieren
- Instrumentalmusik
- Komposition
- Korrepetition
- Orchester
- Chor, Chorleitung
Anmerkung zum Studiengang
- Das Zusatzstudium ist entsprechend dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) einem Promotionsstudiengang äquivalent. - Die Regelstudienzeit beträgt in Vollzeit maximal vier Semester, in Teilzeit maximal acht Semester. - Für die Hauptfächer "Ensemblespiel für Klavierduo" und "Kammemusik für Ensembles" können sich nur vollständige Ensembles bewerben. - Im Rahmen des Zusatzstudiums kann man sich auch für die Orchesterakademie Rhein-Neckar bewerben: https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/orchesterakademie-rhein-neckar
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Es wird eine Aufnahmeprüfung durchgeführt.
Vorlesungszeit
- 07.10.2024 - 07.02.2025
- 24.03.2025 - 11.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium (inklusive OARN) und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung. Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester voraussetzt, dass bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich. Eine Bewerbung ins höhere Semester Opernstudio ist nicht möglich.
Studienbeitrag
Wird das Studium in Teilzeit gewählt, reduziert sich die Studiengebühr auf 350 Euro pro Semester. Für Ensembles (Klavierduo und Kammermusik) liegt die Gebühr je Mitglied bei 500 Euro (Vollzeit) bzw. 250 Euro (Teilzeit). Zu den Gebühren kommen Verwaltungskosten und der Studierendenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 155 Euro pro Semester. Bei der Teilnahme an der Orchesterakademie entfallen die Gebühren aufgrund eines Stipendiums.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch