TranslationInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss
Master of Arts
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Germersheim
Standort
September 2025 (Inland)
September 2025 (EU), September 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Dolmetschen
- Übersetzen
Schwerpunkt
Fachdolmetschen (Community Interpreting), Fachübersetzen, Interkulturelle und Transkulturelle Studien, Konsekutiv- und Simultandolmetschen, Literatur- und Medienübersetzen, Translationswissenschaft und -didaktik, Deutsch / Englisch / Französisch / Griechisch / Italienisch / Niederländisch / Polnisch / Portugiesisch / Russisch / Spanisch / Türkisch / Chinesisch, Dolmetschen
Zielgruppe
Personen, die spezialisierte Kenntnisse und Qualifikationen sowohl im Bereich der Translation, insbesondere der Fachkommunikation, als auch in den Bereichen Sprache und Kultur, insbesondere in Bezug auf fremde Sprachen und Kulturen in ihrer Beziehung zur Ausgangssprache und -kultur, erwerben wollen.
Anmerkung zum Studiengang
Bewerbung über das Studierendensekretariat in Germersheim Studienaufnahme in der Regel zum Wintersemester; Zulassung zum Sommersemester, sofern keine Eignungsprüfung erforderlich ist; Anmeldung zur Eignungsprüfung bis 15.5. Studium in den Grundsprachen: Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Neugriechisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Abteilung Internationales).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Studienfeld
- Partner-Institution: Université de Strasbourg in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master)
- Partner-Institution: Université de Bourgogne, Djon in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master)
Zulassungsbedingungen
1. Nachweis eines Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. 2. Nachweis fremd- und muttersprachlicher Kenntnisse auf universitärem Niveau (in der Regel C1, siehe Prüfungsordnung (PO)). 3. Das Bestehen der Prüfung zur Feststellung der spezifischen Vorkenntnisse und der Eignung (Eignungsprüfung) gemäß § 3 der Prüfungsordnung. Einer bestandenen Eignungsprüfung gleichwertig wird gewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem translationsorientierten Studiengang der im Anhang der PO aufgeführten CIUTI-Hochschulinstitute bzw. an einer dem EMT-Standard entsprechenden Hochschuleinrichtung mindestens mit der Note 2,5 in den gleichen sprachlichen Studienfächern abgeschlossen hat. -weitere Hinweise siehe https://studium.fb06.uni-mainz.de/bewerbung-zum-studium/bewerbung-zum-master-translation/.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Polnisch, Niederländisch, Chinesisch, Türkisch, Griechisch