Allgemeine und Vergleichende LiteraturwissenschaftVollzeitstudium

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Allgemeine Literaturwissenschaft
  • Vergleichende Literaturwissenschaft
Schwerpunkt

Kultur und Medien, Tanzwissenschaft, Literaturtheorien, Literaturgeschichte, Jüdische Studien, europäische Literaturen

Zielgruppe

Absolvent:innen mit ersten Abschluss in einer modernen oder klassischen Philologie

Anmerkung zum Studiengang

Interdisziplinäre Ausrichtung (Verhältnis Literatur zu anderen Künsten, auch zu "neuen Medien")

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

Eignungsverfahren: - erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit (180 LP) oder vergleichbarem Studienumfang in einem Studiengang der modernen oder klassischen Philologie - Durchschnittsnote Abschluss von mindestens „gut‘‘ (2,50) -Nachweis über Kenntnisse in mindestens zwei modernen Fremdsprachen (slavische Sprachen, romanische Sprachen oder Englisch) auf dem Niveau B2 GER oder vergleichbarer Nachweis-Note 2,50 ("gut") oder besser -Deutsch auf Niveau DSH-2 oder vergleichbar (falls Erstabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung nicht an deutschsprachiger Einrichtung erworben) Falls noch kein Abschlusszeugnis: Nachweis über Leistungen von mind. 150 LP mit vorläufiger Gesamtnote Bewerbungsfrist: 15.1. + 15.6. Näheres, auch zu zur vorläufigen Immatrikulation: siehe Studien- und Prüfungsordnung

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 19.07.2024
  • 14.10.2024 - 07.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/ Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Keine Studienbeiträge

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch