Wirtschafts- und ArbeitsrechtFernstudium, Teilzeitstudium, Vollzeitstudium
Master of Laws
Master
Abschluss2 Semester
Regelstudienzeit
Hagen
Standort
März 2025 (Inland)
März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Wirtschaftsrecht
Schwerpunkt
Öffentliches Recht, Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, europäisches Arbeitsrecht und arbeitsgerichtliches Verfahren, Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht
Zielgruppe
Der Studiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen erster berufsqualifizierender juristischer Studiengänge, also des Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung oder eines rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs. Darüber hinaus spricht der Studiengang auch rechtsaffine Absolventinnen und Absolventen anderer Studienfächer an, die sich im Wirtschafts- und Arbeitsrecht weiterbilden wollen und neben ihrem Studienabschluss bereits erste berufliche Erfahrungen in der Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Fragestellungen vorweisen können. Für Absolventinnen und Absolventen des ehemaligen Zusatzstudiengangs Wirtschafts- und Arbeitsrecht, an der FernUniversität in Hagen, bestehen interessante Anerkennungsregelungen, die auch eine Reduktion der Gebühren zur Folge haben, bitte sprechen Sie hier gezielt die Studienberatung an.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Die Zulassung zum Studium setzt einen erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Umfang von mindestens 6 Semestern (180 ECTS) gleich welcher Fachrichtung voraus. Zu- sätzlich wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in Unternehmen oder Organisationen vorausgesetzt, welche eine Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrecht- lichen Sachverhalten und Fragestellungen beinhaltete. Die qualifizierte berufspraktische Erfahrung muss nach dem Abschluss des Hochschulstudiums gemäß Satz 1 oder währenddessen erlangt wor- den sein. Praxisphasen in einem dualen Hochschulstudium und Pflichtpraktika bleiben dabei unbe- rücksichtigt. Teilzeittätigkeiten werden zeitanteilig berücksichtigt. Die Einschreibung erfolgt als Weiterbildungsstudierende. Je nach Vorbildung, erfolgt die Einschreibung in eine Studiengangsvariante im Umfang von 60, 90, oder 120 ECTS.
Vorlesungszeit
- 01.10.2024 - 31.03.2025
- 01.04.2025 - 30.09.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 01.03.2025
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.12.2024 - 01.03.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.12.2024 - 01.03.2025
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 01.03.2025
Wintersemester (2023/2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 01.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2025 - 01.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2025 - 01.09.2025
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 01.09.2025
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Je nach Studienvariante fallen unterschiedliche Entgelte an: Entgelt pro Semester: 300,00 € Entgelt pro Modul/Masterarbeit: 950,00 € Bitte beachten Sie, dass sich bei einer veränderten Regelstudienzeit auch das zu zahlende Entgelt erhöhen kann.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch