Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019)Vollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Science
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Hamburg
- Fristen
- Keine Angabe
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Psychologie
Schwerpunkt
Psychotherapeutische Behandlung nach Zielgruppen (KJP, Erwachsene, Ältere, Menschen mit Behinderung), Dokumentation und Qualitätssicherung psychotherapeutischer Behandlungen, Diagnostische Modelle & Methoden, Begutachtung in der psychotherapeutischen Versorgung, Selbstreflexion, Multivariate Verfahren, Forschungsmethoden & Psychotherapieforschung, Praxis der klinisch-psychologischen Forschung
Zielgruppe
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) wird an der Fakultät Humanwissenschaften, die den Status einer wissenschaftlichen Hochschule hat und damit einer Universität gleichgestellt ist, angeboten. Die Regelstudienzeit des Gesamtstudiums (Bachelor und Master), dass nach § 2 des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut ist, beträgt 5 Jahre. Davon entfallen 3 Jahre auf einen berufsrechtlich anerkannten oder gleichwertigen Bachelorstudiengang Psychologie und 2 Jahre auf den Masterstudiengang Psychotherapie. Der Masterstudiengang schließt mit der Masterprüfung und dem Abschluss Master of Science ab. Für die anschließende psychotherapeutische Prüfung, die unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde erfolgt, gelten die Regelungen des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeuten (PsychTh-ApprO).
Anmerkung zum Studiengang
Die grundlegend im Studium zu erwerbenden Kompetenzen sind ausgerichtet auf eine gezielte Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und auf die Entwicklung wissenschaftlicher Kompetenzen, die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen einschließlich der Befähigung zu Fort- und Weiterbildung sowie der Entwicklung von Organisations- oder Leitungskompetenzen. Neben inhaltlichen, fachlich-methodischen und umsetzungsorientierten Kompetenzen sind ebenso personale oder soziale Fähigkeiten in einer Form zu entwickeln, die für eine eigenverantwortliche, selbstständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Menschen aller Altersgruppen einschließlich der Belange von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind.
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
- Gemäß § 9 (4) des ab dem 01.09.2020 geltenden Psychotherapeutengesetzes wird ein erster berufsqualifizierender Bachelorabschluss in Psychologie oder einem gleichwertigen Studiengang im Umfang von mind. 180 CP gefordert, der von der zuständigen Landesbehörde berufsrechtlich anerkannt ist. Bei einem gleichwertigen Studienabschluss müssen die Lernergebnisse den inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entsprechen. Für die Aufnahme von Bewerbern mit ausländischen Studienabschlüssen in unser Masterstudium Psychotherapie an der MSH, müssen alle Bewerbungsunterlagen sowie zulassungsrelevante Dokumente (Zeugnisse, Vitas, Praktikumsnachweise, Modulbeschreibungen) in die deutsche Sprache übersetzt werden und diese Übersetzungen amtlich beglaubigt sein. Die Feststellung der Gleichwertigkeit kann nur über die zentrale Anerkennungsstelle für ausländische Studienabschlüsse erfolgen.
Vorlesungszeit
- 01.10.2024 - 31.03.2025
- 01.04.2025 - 30.09.2025
Studienbeitrag
995 Euro / Monat Einschreibegebühr: einmalig 100 Euro
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch