BiologieVollzeitstudium

  • Master of Science

    Master
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • Mai 2025 (Inland)

    Mai 2025 (EU), Mai 2025 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Biologie

Schwerpunkt

Evolutionsbiologie, Biodiversitätsforschung und Anthropologie, Entwicklungsbiologie und Neurobiologie, Molekulare Strukturbiologie, Zellbiologie und Biotechnologie

Zielgruppe

Der Masterstudiengang Biologie baut als konsekutiver Studiengang auf den Bachelorstudiengängen Biologie und Molekulare Biologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) oder äquivalenten Studiengängen an anderen Hochschulen auf. Der Masterstudiengang hat das Ziel, die Studierenden für eine forschungsaktive Tätigkeit in von den Studierenden selbst gewählten Schwerpunktthemen zu qualifizieren. Die im Fachbereich Biologie angebotenen Schwerpunktthemen sind: 1. Evolutionsbiologie, Biodiversitätsforschung und Anthropologie 2. Entwicklungsbiologie und Neurobiologie 3. Molekulare Strukturbiologie, Zellbiologie und Biotechnologie.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Biologie oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Ausreichende englische Sprachkenntnisse Voraussetzung ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist. Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch ihren Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich. Auch bei bestehenden Zugangsvoraussetzungen hängt die Zulassung zum Masterstudiengang Biologie vom erfolgreichen Durchlaufen des Zulassungsverfahrens ab. Sofern für den Masterstudiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht, erfolgt die Zulassung gemäß Hochschulauswahlsatzung.

Vorlesungszeit
  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2025 (Hochschulweite Frist)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 15.05.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch