BildungswissenschaftenVollzeitstudium
Master of Education
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Mainz
Standort
März 2025 (Inland)
März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Pädagogik (Lehramt)
- Bildungswissenschaften
Schwerpunkt
Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziologie
Zielgruppe
Lehramtsstudierende
Anmerkung zum Studiengang
Die Uni Mainz bietet den Bachelor bzw. Master of Education ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien an. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Nachweis eines lehramtsbezogenen Bachelorabschlusses (Bachelor of Education) im entsprechenden Fach. Studienbewerber:innen mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mind. 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Ausreichende englische Sprachkenntnisse. Der Prüfungsanspruch im Fach Bildungswissenschaft im Studiengang Master of Education darf nicht verloren sein.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 01.03.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 01.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch