Architektur: Integrierte WohnungsbauentwicklungVollzeitstudium

  • Master of Science

    Master
    Abschluss

  • 2 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • Noch ein Tag (Inland)

    Noch ein Tag (EU), Noch ein Tag (Nicht EU)

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Architektur

Zulassungsmodus

hochschuleigenes Zulassungsverfahren

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C. Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein. Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2022/2023)
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.05.2024 - 15.07.2024

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.05.2024 - 15.07.2024

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.05.2024 - 15.07.2024

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtsprache

Deutsch