Historische MusikwissenschaftVollzeitstudium
Master of Arts
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Regensburg
Standort
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Musikgeschichte
- Musikwissenschaft
- Musiktheorie
Zielgruppe
Personen mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss aus dem Fach Musikwisseschaft oder Absolventinnen und Absolventen mit einem Ersten Staatsexamen für das Lehramt Musik an Gymnasien mit einer schriftlichen Hausarbeit aus dem Bereich der historischen Musikwissenschaft
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
- Nachweis eines ersten Studienabschlusses aufgrund eines mindestens dreijährigen Studiums, das dem Bachelor-Studium an der Universität Regensburg gleichwertig sein muss, an einer Hochschule in einem dem angestrebten Fach verwandten Fach mit überdurchschnittlichem Ergebnis (Gesamtnote mindestens "gut") - Nachweis über Deutschkenntnisse auf DSH-2-Niveau oder einer gleichwertigen Deutschprüfung - Sofern im Bewerbungszeitraum noch kein Zeugnis vorgelegt werden kann: Nachweis über Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mind. 150 LP ( beglaubigte Auflistung aller bisher erworbenen Leistungen und Angabe einer vorläufigen Durchschnittsnote im Fach Musik); dann vorläufige Zulassung und Nachreichen des Zeugnisses mit der Note von 2,50 oder besser bis zum Ende des ersten Fachsemesters Bewerbungsfrist: 15.01. eines jeden Jahres für das folgende Sommersem. und 15.07. eines jeden Jahres für das folgende Wintersem. Bewerbungen an das Institut für Musikwissenschaft der Universität Regensburg.
Vorlesungszeit
- 15.04.2024 - 19.07.2024
- 14.10.2024 - 07.02.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/ Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Keine Studiengebühr
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch