SteuerwissenschaftenBerufsbegleitend
Master of Laws / Executive Master of Business Administration
Master
Abschluss4 Semester
Regelstudienzeit
Münster
Standort
abgelaufen (Inland)
abgelaufen (EU), abgelaufen (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Steuerrecht
Zielgruppe
Das Programm richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjurist:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Mitarbeiter:innen in den Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Kammern sowie in der Finanzverwaltung.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Steuerwissenschaften" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt (zwei Jahre bei Bewerberinnen und Bewerbern, die den EMBA anstreben).
Vorlesungszeit
07.04.2025 - 18.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch