GeschichteVollzeitstudium

  • Bachelor of Education

    Bachelor
    Abschluss

  • 6 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mainz

    Standort

  • März 2025 (Inland)

    März 2025 (EU), März 2025 (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Geschichte (Lehramt)

Schwerpunkt

Alte Geschichte, Mittelalter, Neuere Geschichte, Neueste Geschichte

Anmerkung zum Studiengang

1. Das Lehramtsfach Geschichte/Histoire ist in Kombination mit dem obligatorischen Fach Französisch/Lettres modernes auch als dt.-franz. Studiengang mit Binationalem Abschluss studierbar (Studienbeginn nur zum WiSe, siehe https://www.studium.uni-mainz.de/internationale-studienprogramme/). 2. Die Uni Mainz bietet den Bachelor ab dem 5. FS bzw. Master of Education ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien an. 3. Es besteht die Möglichkeit des Erwerbs einer Zusatzqualifikation für den bilingualen Unterricht in den Sprachen Englisch und Französisch (siehe https://bilingualer-unterricht.uni-mainz.de) 4. Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Sollte für das Fach Bildungswissenschaften im Studiengang Bachelor of Education ein NC eingeführt werden, ändern sich die Bewerbungsfristen auch für zulassungsfreie Fachwissenschaften! Aktuelle Infos: http://www.studium.uni-mainz.de/studienfaecher-ba/

Vorlesungszeit
  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    16.11.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    16.11.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2024 - 01.03.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2024 - 01.03.2025

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2025 - 01.09.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.06.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.06.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2025 - 01.09.2025

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch