Studieren und leben in China
Hochschul- und Bildungssysteme im Ausland weisen häufig gravierende Unterschiede zu Deutschland auf. Erfahren Sie mehr über die Hochschultypen, die Zulassungsvoraussetzungen und Studiengebühren.
Inhalt
Struktur und Entwicklung des Hochschulsystems
Studiensystem
Zulassung
Studiengebühren
Sprachvoraussetzungen
Struktur und Entwicklung des Hochschulsystems
China verfügt über eine große Anzahl (2.631) von staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen, die sich in Forschung und Lehre auf ein Spezialgebiet beschränken, und über Volluniversitäten, die meist um die Jahrhundertwende herum gegründet wurden.
Gerade in der letzten Dekade hat China verstärkt das Hochschulsystem ausgebaut. Die Anzahl der Hochschulen wurde innerhalb dieses Zeitraums verdoppelt.
Ausländischen Studierenden stehen nicht alle Einrichtungen des Landes offen. Die sogenannten Schlüsselhochschulen, sie unterstehen direkt dem Bildungsministerium und nicht den Provinzregierungen, sind nahezu deckungsgleich mit den Hochschulen, an denen ausländische Studierende zugelassen werden (ca. 400).
Den größten Teil machen dabei die provinziell verwalteten Hochschulen aus. Direkt dem Bildungsministerium unterstellt sind nur 75 Hochschulen. Die Aufteilung der Hochschulen nach der verwaltenden Institution ist das Ergebnis der 1999 begonnenen Dezentralisierungsbestrebungen der chinesischen Regierung im Bildungsbereich. Neben den staatlichen Hochschulen konnten sich in den letzten Jahren eine große Zahl staatlich akkreditierter privater Hochschulen etablieren.
Studiensystem
Das Studienjahr in der Volksrepublik China ist in zwei Semester eingeteilt. Das Wintersemester ist das Hauptsemester, in dem die meisten Studierenden ihr Studium aufnehmen. Es beginnt im September und endet im Januar/Februar. Das Sommersemester beginnt im Februar/März und endet im Juli.
Im Zuge einer Bildungsreform hält zwar eine interaktive Unterrichtsform Einzug in die chinesischen Hochschulen, im Vergleich zu Deutschland ist die Lehrmethode jedoch immer noch stark verschult. Die Leistung wird anhand eines Punktesystems gemessen, das auch strikte Anwesenheitspflicht vorsieht. Die Kurse und Vorlesungen schließen fast alle mit einer Prüfung ab.
Das chinesische Studiensystem unterscheidet zwischen:
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Undergraduate-Bereich:
Die meist vierjährigen Bachelor-Studiengänge (in Ausnahmefällen auch fünf- und sechsjährig) führen zum Erwerb des akademischen Titels Xueshi.
Ebenfalls im Undergraduate-Bereich angesiedelt sind die Junior Colleges, die praxisorientierte zwei- bis dreijährige Studiengänge anbieten. Hier wird ein Teil des enormen Bedarfs an Fachkräften gedeckt.
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Postgraduate-Bereich:
Aufbauend auf die Bachelor-Studiengänge werden zwei- bis dreijährige Master-Studiengänge angeboten. Sie werden mit dem akademischen Grad Shuoshi abgeschlossen. Dazu müssen die nötigen credits nachgewiesen, eine Examensarbeit verfasst und erfolgreich verteidigt werden.
Ein dreijähriges Doktorandenstudium umfasst ebenfalls forschungsbegleitende Kurse und damit verbunden den Erwerb von credits. Das Verfassen der Dissertation und das Rigorosum sind weitere Voraussetzungen, um den Titel Boshi zu erwerben.
Ein Studienjahr besteht normalerweise aus zwei Abschnitten, einem Herbst- und einem Frühlingssemester. Das Herbstsemester beginnt am Anfang September und endet im Januar (vor dem chinesischen Frühlingsfest). Das Frühlingssemester beginnt Anfang März und endet im Juli. Die Prüfungen finden dementsprechend immer im Juli/August bzw. Januar statt.
Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, -abschlüssen und Akademischen Graden finden sie in unseren Tipps vorab.
Zulassung
Um als Ausländer an einer chinesischen Hochschule ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen, muss man seine Hochschulreife nachweisen (Abitur, A-Levels, High School Diploma etc.). Für weiterführende Studiengänge ist der jeweils dafür qualifizierende akademische Abschluss vorzulegen – also das Bachelorzeugnis für die Aufnahme eines Masterstudiengangs, Masterzeugnis für ein PhD-Studium.
Übergreifende Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an einer chinesischen Hochschule ist ein gültiger Reisepass und ein Visum, welches die Einladung der Hochschule voraussetzt sowie sind der Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (s.u.), ein Gesundheitszeugnis (AIDS-Test) und eine Bescheinigung über die finanziellen Mittel.
Zu beachten ist, dass der Großteil der deutschen Studierenden in China (ca. 98%) Sprachunterricht oder ein bis zwei Fachsemester ohne Abschluss absolvieren.
Studiengebühren
Die chinesischen Hochschulen erheben Studiengebühren. Sie variieren von Fach zu Fach und von Hochschule zu Hochschule. Ein Bachelorstudium kostet zwischen EUR 500,- und EUR 850,- pro Studienjahr – je nach Region und Prestige der Hochschule. Für künstlerische oder medizinische Studiengänge können bis zu EUR 1.400,- fällig werden.
Weiterführende Studiengänge (Master, Promotion) schlagen ebenfalls mit bis zu EUR 1.400,- zu Buche. Englischsprachige Studiengänge sind in der Regel noch teurer.
Internationale Studierende zahlen mehr. Die Gebühren liegen zwischen EUR 2000,- und EUR 5000,-. Für „fachliche" Master (MBA, Ingenieurwissenschaft) werden zum Teil sogar Gebühren in Höhe von EUR 4.200,- bis EUR 14.000,- jährlich erhoben.
Sprachvoraussetzungen
Ausreichende Chinesischkenntnisse sind eine weitere Bedingung, die erfüllt werden muss, um an einer chinesischen Hochschule zugelassen zu werden. Je nach Fachrichtung muss eine unterschiedlich hohe Punktzahl beim Chinese Proficiency Test (Hanyu Shuiping Kaoshi; HSK) erreicht werden. Für internationale Studierende werden an einer immer größer werdenden Zahl an Hochschulen Programme auf Englisch angeboten. Hierfür müssen bei Bewerbern, deren Muttersprache nicht Englisch ist, entsprechende Sprachzertifikate (TOEFL, IELTS) vorgelegt werden.
Sprachkurse findet man in Deutschland und China. Eine umfangreiche Linkliste zum Erlernen der chinesischen Sprache und weitere China-Informationen finden Sie auf den Seiten des Fachverbandes Chinesisch e.V..
Visum, Arbeitserlaubnis, Wohnungssuche, Lebenshaltungskosten - all das sollte vor einem Auslandsaufenthalt gut recherchiert sein. Die folgenden Informationen helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
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Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Lebenshaltungskosten
Unterkunft
Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
Für die Einreise in die Volksrepublik China wird in jedem Fall ein Visum benötigt, das je nach Dauer des Aufenthalts unterschiedlich kategorisiert wird. Das Visum sollte nicht länger als zwei Monate vor der Abreise bei der Botschaft der Volksrepublik China oder den Generalkonsulaten beantragt werden. Ein gültiger Reisepass, das Visumsantragsformular mit Foto, der Zulassungsbescheid der Hochschule und die Kopie des Gesundheitszeugnisses (dies gilt nicht für diejenigen, die nicht länger als ein Semester in der VR China verbringen) sind zur Beantragung erforderlich.
Die Beantragung aller chinesischen Visa erfolgt über die Chinese Visa Application Service Centers bei den Generallkonsulaten in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt. Die Kosten für ein Visum mit einmaliger Einreise betragen seit August 2015 95,45 EUR.
In China angekommen, müssen Studierende sich innerhalb der ersten 30 Tage bei der lokalen Polizeibehörde registrieren lassen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Es ist ausländischen Studierenden grundsätzlich erlaubt, in China einen Ferienjob anzunehmen. Das Job-Angebot und die Bezahlung sind regional sehr unterschiedlich.
Visumverfahren
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten sind in China in den vergangenen Jahren rasant gestiegen und liegen in den ührenden Metropolen des Landes inzwischen über den Kosten, die man in Deutschland aufbringen müsste. Besonders teuer sind Mieten und Importprodukte.
Nach Erfahrung von Studierenden muss neben den Studiengebühren von einer Orientierungssumme von EUR 350,- bis ca. EUR 600,- monatlich ausgegangen werden. Das Preisniveau schwankt sehr zwischen den Provinzstädten, den Küstenmetropolen und der Hauptstadt Peking.
Unterkunft
Studierende aus dem Ausland müssen in der Regel in campuseigenen Wohnheimen wohnen (privates wohnen ist prinzipiell möglich). Die Mieten betragen zwischen EUR 170,- und EUR 280,- pro Monat für ein Doppelzimmer; sind Einzelzimmer erhältlich, muss ungefähr der doppelte Preis bezahlt werden. Auf dem privaten Wohnungsmarkt beträgt die Miete in einer WG in Uninähe 350,- bis 500,- EUR. In den Metropolen Peking oder Shanghai sind die Mieten höher.