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Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

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Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Ziel des vom japanischen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technologie (MEXT) angebotenen Programms ist es, deutschen Graduierten einen Studienaufenthalt im Rahmen eines Forschungs- oder Ergänzungs- bzw. Aufbaustudiums in Japan zu ermöglichen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich deutsche Graduierte aller Fachrichtungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Studienaufenthalte im Rahmen eines Forschungs- oder Ergänzungs- bzw. Aufbaustudiums in Japan. Die Suche nach einer geeigneten Gastinstitution obliegt den Bewerberinnen und Bewerbern.
Für Geförderte, die über keine ausreichenden japanischen Sprachkenntnisse verfügen, ist ein sechsmonatiger, studienbegleitender Intensivsprachkurs eingeschlossen. Der Kurs befähigt zur Konversation im Alltag – für Forschungszwecke ist die englische Sprache ausreichend.

Dauer der Förderung

Anderthalb- oder zweijähriger Forschungs- bzw. Studienaufenthalt von

  • April 2025 bis März 2027 oder
  • Oktober 2025 bis März 2027
Auf Antrag beim japanischen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Technologie (MEXT) während des ersten Förderungsjahres kann jedoch die Laufzeit des Stipendiums u.U. für die Durchführung einer vollen Promotion aus Mitteln des MEXT verlängert werden.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst je nach akademischem Abschluss folgenden Leistungen:

  • eine monatliche Stipendienrate zwischen 143 000 bis 145 000 Yen (Stand: 04/2020)
  • Flugtickets für Hin- und Rückflug
  • Studiengebühren
  • Der von der japanischen Regierung zur Verfügung gestellte Stipendienbetrag wird vom DAAD während der ersten beiden Förderungsjahre pauschal um 50 Euro monatlich für die japanische Krankenversicherung aufgestockt.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • 1. Staatsangehörigkeit:
    Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Stipendienantritt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Personen mit japanischer oder anderer Staatsangehörigkeit können sich nicht bewerben).
  • 2. Alter:
    Bewerben können sich Personen, die am oder nach dem 2. April 1990 geboren sind (für den Stipendienbeginn im Jahr 2025).
  • 3. Qualifikation:
    Bewerberinnen und Bewerber müssen über einen Studienabschluss einer Hochschule oder über einen gleich- bzw. höherwertigen Abschluss (mindestens Bachelor) spätestens vor Stipendienantritt verfügen. Postdoktorandinnen und Postdoktoranden können sich nur dann bewerben, wenn sie einen erneuten akademischen Titel anstreben.
  • 4. Fachrichtung:
    Bewerberinnen und Bewerber können sich nur auf ein Fach bewerben, das sie bereits studiert haben bzw. das dem studierten Fach verwandt ist. Das Studienfach muss an Hochschulen in Japan für ein Studium sowie zur Forschung berechtigen. Bewerbungen im Bereich Traditionelle Künste wie Kabuki-Theater oder klassischer japanischer Tanz (Buyo) oder in Fächern, die eine praktische Ausbildung in bestimmten Technologien oder Fertigkeiten in Unternehmen o.Ä. zum Ziel haben, sind ausgenommen.
Nicht bewerbungsberechtigt sind Personen, die
  • aktive Angehörige der Bundeswehr bzw. Zivilangestellte der Bundeswehr bei Stipendienbeginn sind.
  • nicht in der Lage sind, innerhalb des von der aufnehmenden Hochschule genannten Zeitraums nach Japan zu reisen.
  • bereits in der Vergangenheit ein Stipendium der Regierung von Japan erhalten haben. Davon ausgenommen sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein JASSO Stipendium erhalten haben. Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens drei Jahre Forschungs- bzw. Lehrerfahrung zwischen dem Zeitpunkt der Beendigung des ersten Stipendiums und dem Beginn des zweiten Stipendiums gesammelt haben. Und Bewerberinnen und Bewerber mit Forschungsvorhaben, die (a) bereits ein Sprachstipendium zum Studium an japanischen Hochschulen hatten, sind zugelassen, sofern sie einen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben oder (b) im Rahmen des „Young Leaders Program“ als internationale Studierende in Japan waren.
  • derzeit an einer Hochschule in Japan unter dem Aufenthaltsstatus „Student“ immatrikuliert sind bzw. sich zwischen Bewerbungstermin für dieses Stipendium und Studienbeginn an einer japanischen Hochschule immatrikulieren. Dies gilt nicht für sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in Japan aufhaltende Bewerberinnen und Bewerber, sofern sie im aktuellen japanischen Haushaltsjahr (April bis März) ihr Studium abschließen und nach Deutschland vorerst zurückkehren werden.
  • bereits ein Stipendium einer anderen Stipendienorganisation (einschließlich einer Stipendien- oder Regierungsorganisation ihres Heimatlandes) erhalten.
  • den geplanten Studienabschluss nicht vor Stipendienantritt erreichen.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist mehrstufig:

  1. Die Auswahlen der künstlerischen Fächer mit persönlicher Vorstellung finden im ersten Quartal 2024 und die Auswahl der wissenschaftlichen Fächer mit persönlicher Vorstellung findet im Juni 2024 im DAAD in Bonn statt.
  2. Die Sprachprüfung für Englisch und Japanisch findet am Auswahltag im DAAD Bonn statt. Eine Prüfung außerhalb Deutschlands ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch Kandidatinnen und Kandidaten ohne jegliche Japanischkenntnisse teilnehmen müssen. Dies dient u.a. der Einstufung in einen Sprachkurs bei Erhalt eines Stipendiums.
  3. Nach den persönlichen Vorstellungsgesprächen werden die von der Kommission positiv eingestuften Bewerberinnen und Bewerber für ein Stipendium beim MEXT nominiert.
  4. Die Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt im ersten Quartal 2025.
Kosten für die Fahrten zum Bewerbungsgespräch / Sprachprüfung sind von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu tragen.

Sprachkenntnisse

Japanischkenntnisse sind nicht erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber müssen jedoch bereit sein, die japanische Sprache zu erlernen; sie müssen an Japan interessiert sowie bestrebt sein, nach ihrer Ankunft ihr Verständnis für Japan zu vertiefen.

Bewerbungsschluss

  • 2. November 2023 für
    Einzelheiten zu dem Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte den oben verlinkten Ausschreibungen der einzelnen Fachrichtungen.
    Bitte beachten Sie, dass bei Bewerbungen für die oben genannten Fachrichtungen gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den verlinkten Ausschreibungen. Die Bewerbung im DAAD-Portal muss jedoch zwingend über die MEXT-Ausschreibung stattfinden.


  • 15. März 2024
für alle anderen Fachrichtungen.

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal auf Deutsch oder Englisch hochzuladende Dokumente:
(Es wird empfohlen, die Bewerbungsunterlagen auf Englisch einzureichen, da diese ggf. an das MEXT weitergeleitet werden)

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan), wenn Sie einen Masterabschluss anstreben, oder des Forschungsvorhabens, wenn Sie eine Promotion anstreben (Forschungsplan) (max. 5 Seiten)
  • Darlegung der persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (Motivationsschreiben)
  • Alle bisher erhaltenen Abschlusszeugnisse, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss, sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt
  • Ggf. Sprachzeugnis (keine Pflichtanlage)
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten)

Per Post einzureichen:
  • Ein aktuelles Gutachten einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, bestehend aus einem frei formulierten Teil (inklusive Briefkopf und Unterschrift) und dem DAAD-Gutachtenformular, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt. Das Gutachten kann zusätzlich per E-Mail an die unter „Kontakt und weitere Informationen“ hinterlegte Adresse geschickt werden.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

DAAD
Jeannine Blake
ST34 Asien Pazifik
Kennedyallee 50
53175 Bonn
E-Mail: blake@daad.de
Tel.: 0228-882-363

Weitere Informationen
Befinden sich Geförderte zum Stipendienantritt bereits im Gastland, werden die Reisekosten nicht übernommen.
Studiengebühren fallen nicht an.

Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Gutachtenformular im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Gutachten eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
    Schicken Sie das Gutachtenformular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Gutachten beizufügen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt von Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.
    Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
    Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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