Wichtige Hinweise zu den DAAD-Stipendien
Sie möchten sich um ein DAAD-Stipendium in Deutschland bewerben? Informationen und Antworten auf Fragen zu Bewerbungsvoraussetzungen und -anforderungen, zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren finden Sie hier.
Inhalt
- A. Voraussetzungen für eine Stipendienbewerbung
- B. Vorbereitung der Bewerbung
- C. Planung des Vorhabens
- D. Verfassen der Bewerbung
- E. Das Auswahlverfahren
- F. Die Stipendienleistungen
A. Voraussetzungen für eine Stipendienbewerbung
Nein, es gibt in aller Regel keine Altershöchstgrenze. Einzelne Ausnahmen gibt es in Programmen, in denen ein ausländischer Partner dies ausdrücklich vorgibt. In den meisten Stipendienprogrammen gilt die Einschränkung, dass der letzte Abschluss nur eine bestimmte Zeit zurückliegen darf (siehe auch Frage 2). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Stipendienausschreibung unter www.funding-guide.de unter der Rubrik "Bewerbungsvoraussetzungen".
Ja, bei den folgenden Lebensumständen, die sich verzögernd auf ein Studien- oder Promotionsvorhaben auswirken, kann eine Bewerbung zugelassen werden:
- Schwangerschaft und Geburt
- Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren (maximal 3 Jahre pro Kind)
- Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- lange schwere Krankheit
- verpflichtender Wehrdienst
- ggf. sonstige Umstände
Die Geburtsdaten von Kindern sowie Zeiten der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen oder längere Auszeiten auf Grund einer Krankheit oder Behinderung sollten im Bewerbungsformular angegeben werden; hierfür ist das letzte Freitextfeld "Sonstige Bemerkungen/Hinweise" geeignet. Der DAAD behält sich vor, entsprechende Belege von Ihnen anzufordern.
Behinderungen und Krankheiten weisen Sie dem DAAD bitte durch den Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest nach. Aus dem Attest sollten nach Möglichkeit die Fehlzeiten hervorgehen. Informationen zum Auslandsstudium mit Behinderung oder chronischer Krankheit finden Sie auf der Seite Mobilität mit Behinderung.
Auch sonstige Umstände sind zu begründen und mit aussagekräftigen Nachweisen zu belegen.
Ja, in Programmen, die einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen, können Sie sich schon im letzten Studienjahr bewerben. Dann müssen Sie alle akademischen Voraussetzungen, die in der Ausschreibung gefordert sind, bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts erfüllen. Das Abschlusszeugnis können Sie nachreichen; es muss vor Stipendienantritt vorgelegt werden.
Ja, wenn Sie sich zum Bewerbungsschluss höchstens 15 Monate in Deutschland aufhalten und die Stipendienausschreibung keine anderweitigen Vorgaben macht.
Eine Bewerbung aus Ihrem aktuellen Aufenthaltsland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Wenn Sie sich für ein Kurzstipendium (bis 6 Monate) bewerben möchten, müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens einem Jahr in Ihrem Aufenthaltsland leben und dort einen Wohnsitz haben.
- Möchten Sie für mehr als 6 Monate nach Deutschland kommen, müssen Sie außerdem Ihren letzten Abschluss (z. B. Bachelor/Master) in Ihrem Aufenthaltsland erworben haben oder bis zum Stipendienantritt erwerben.
Sie können sich in jedem Fall aus Ihrem Herkunftsland bewerben, auch wenn Sie aktuell in einem anderen Land leben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Ihr Herkunftsland ist in der Regel das Land, in dem Sie den Großteil Ihres bisherigen Lebens verbracht haben und kann unabhängig von Ihrer Nationalität sein.
Beispiel: Sie sind in Albanien geboren und aufgewachsen und leben seit vier Jahren in Großbritannien, wo Sie auch Ihren Bachelorabschluss erworben haben. Sie sollten sich am besten aus Großbritannien bewerben, da Sie einen britischen Abschluss haben. Eine Bewerbung aus Albanien ist alternativ möglich – Sie dürfen sich aber nicht aus beiden Ländern gleichzeitig bewerben.
Auf jeden Fall sollten Sie sich beraten lassen und klären, welche Stipendienprogramme für Sie offenstehen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in der Stipendiendatenbank auf der Registerkarte "Kontakt und Beratung".
Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft müssen sich aus ihrem Herkunftsland (in der Regel das Land, in dem sie den Großteil ihres bisherigen Lebens verbracht haben) bewerben. Wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist, wie in Punkt 5 beschrieben, auch eine Bewerbung aus dem aktuellen Aufenthaltsland möglich. Die Nationalität/Staatsbürgerschaft allein berechtigt nicht zur Bewerbung aus einem Land, in dem man noch nie gelebt hat und momentan auch nicht lebt.
Zum Beispiel: Sie sind in Argentinien geboren und aufgewachsen, leben dort auch aktuell und haben die argentinische und die italienische Staatsbürgerschaft. Sie können sich nur aus Argentinien bewerben. Eine Bewerbung aus Italien ist nicht möglich.
Unter folgenden Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, für ein Auslandsstipendium bewerben:
- Sie sind in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen, oder
- Sie promovieren an einer deutschen Hochschule
und wollen während dieser Zeit ins Ausland gehen. Diese Regelung gilt nicht für internationale Studierende/Doktorandinnen/Doktoranden, die bereits mit einem "Incoming-DAAD-Stipendium" in Deutschland gefördert werden.
Darüber hinaus können sich Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff. Abs 2, Abs. 2a, und Abs.3 BAföG bewerben. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetztes, hier zu finden.
Des Weiteren wird geprüft, inwieweit ein Deutschlandbezug gegeben ist und ob die begründete Erwartung besteht, dass Sie nach Beendigung des vorübergehenden Auslandsaufenthalts wieder nach Deutschland zurückkehren.
Eine Förderung im Heimatland ist in der Regel ausgeschlossen.
Die Programme für Personen aus Deutschland, die sich für ein Stipendium im Ausland bewerben möchten, finden Sie in unserer Stipendiendatenbank www.auslands-stipendien.de.
Grundsätzlich ja: Der DAAD bietet viele Stipendienprogramme an, die für fast alle Fächern offenstehen, wobei für manche Fächer (z. B. Medizin) Einschränkungen gelten. Darüber hinaus gibt es fachspezifische Programme, die sich an ganz bestimmte Fachbereiche richten, wie z. B. Architektur, Musik oder Informatik. In der Stipendiendatenbank können Sie die Stipendienprogramme selektieren, die für Ihre Fachgruppe angeboten werden.
Für die Stipendienbewerbung wird nicht in allen Programmen ein generelles Mindestsprachniveau gefordert. Je nach Herkunftsland und Stipendienprogramm können aber bestimmte Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden. Welche dies sind, ist im Abschnitt "Bewerbungsvoraussetzungen" und unter "Bewerbungsunterlagen" der jeweiligen Stipendienausschreibung in der Stipendiendatenbank geregelt. Bitte lesen Sie dort genau nach, was für Ihr Programm und Land zutrifft.
Wenn Ihnen das Stipendium zugesprochen wird, kann der DAAD für Sie einen vorgeschalteten Deutschkurs bereitstellen. Im Rahmen des Stipendien-Auswahlverfahrens des DAAD wird beurteilt, ob für Sie ein solcher Deutschkurs erforderlich ist und wie viele Monate (maximal sechs) angemessen sind. Durch diese Deutschkurse können Sie Ihre Deutschkenntnisse verbessern. Es ist aber nicht realistisch, im Rahmen dieser Kurse auf das für die Hochschulzulassung erforderliche Niveau zu kommen, wenn Sie bis dahin keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse haben.
Auch für die Studienplatzbewerbung an der deutschen Hochschule und damit für den Antritt Ihres Stipendiums müssen Sie einen Sprachnachweis einreichen, der Ihre Kenntnisse der Unterrichtssprache belegt (bspw. DSH oder TestDaF, wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist; bspw. TOEFL oder IELTS, wenn die Unterrichtssprache Englisch ist). Oft wird das Niveau C1 gefordert; das ist jedoch von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihren gewünschten Gasthochschulen über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Nähere Informationen zu den Anforderungen finden Sie auch auf unserer Webseite.
Ja, es gibt Internetangebote zum Deutschlernen. Spezielle Online-Deutschkurse bieten zum Beispiel das Goethe-Institut oder auch die Deutsch-Uni Online (DUO) an. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten, deren Stipendium länger als 6 Monate dauert, übernimmt der DAAD die Kurskosten für ein DUO-Modul.
Kostenlose Angebote zum Deutschlernen stellt unter anderem die Deutsche Welle auf ihrer Website zur Verfügung.
Nein, DAAD-Stipendien werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die in Deutschland ein Präsenzstudium in Vollzeit absolvieren möchten. Daher können Sie, wenn Sie ein Blended Learning- oder Fern-/Onlinestudienprogramm bzw. Teilzeitstudium (z. B. Duales Studium) anstreben, keine DAAD-Förderung erhalten.
Nein, wenn Sie bereits durch den DAAD, eine andere deutsche Förderorganisation oder eine andere staatliche Stelle in Deutschland gefördert werden, können Sie zeitgleich kein Stipendium vom DAAD erhalten.
Ein Erasmus-Stipendium ist mit einem DAAD-Vollstipendium nicht vereinbar. Stipendiatinnen und Stipendiaten im DAAD-Programm "Hochschulsommerkurse in Deutschland" bzw. "Hochschulwinterkurse in Deutschland" sowie DAAD-Geförderte, die ein Teilstipendium bekommen, dürfen zusätzlich eine Erasmus-Förderung in Anspruch nehmen.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen etc. und Promotion endet) ist die Kombination mehrerer Studienstipendien (mit einer Förderdauer von mindestens 7 Monaten) ausgeschlossen.
Fach- und Sprachkurse (z. B. Hochschulsommerkurse) sowie Praktika sind mit allen anderen Stipendienarten kombinierbar.
Forschungsaufenthalte für Promovierte, Arbeitsaufenthalte für Künstlerinnen und Künstler sowie Wiedereinladungen können mehrfach, jedoch in der Regel höchstens alle drei Jahre, in Anspruch genommen werden.Eine Förderung im Programm "Forschungsstipendien in Deutschland" ist nur einmal pro Ausbildungsabschnitt möglich, also einmal während der Promotion und einmal während der Postdoc-Phase.
Der DAAD fördert vor allem Personen mit hohen akademischen Leistungen. Die Stipendienprogramme schreiben in aller Regel keinen Mindestnotendurchschnitt für die Bewerbung vor. Die akademischen Leistungen (Auswahlkriterium "Qualifikation") sind gleichwohl ein wichtiges Kriterium für die Gewährung des Stipendiums.
Aber gute Noten sind nicht alles: Daneben werden auch andere Aspekte berücksichtigt, die ebenfalls wichtig sind, wie z. B. die Qualität des Vorhabens, Sprachkenntnisse, Motivation, außerfachliches Engagement, besondere Lebensumstände u. a. Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien finden Sie unter Abschnitt E.
Dies bedeutet, dass es sich um einen Studiengang handeln muss, für den keine allgemeinen Studiengebühren erhoben werden. Allgemeine Studiengebühren werden z.B. teilweise von privaten Hochschulen erhoben sowie von staatlichen Hochschulen im Bundesland Baden-Württemberg. Die sogenannten „Semesterbeiträge“ sind keine allgemeinen Studiengebühren. Sie werden von allen Hochschulen in Deutschland erhoben.
Lesen Sie zum Thema Studiengebühren auch Frage F.7 und die Infos auf unserer Webseite zu den Kosten des Lebens und des Studiums in Deutschland.
B. Vorbereitung der Bewerbung
Mit dem Motivationsschreiben legen Sie auf mindestens einer und maximal 3 Seiten Ihre fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben in Deutschland dar.
Ein Motivationsschreiben bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Persönlichkeit und Ihre Beweggründe für die Bewerbung um ein DAAD-Stipendium in Ihren eigenen Worten vorzustellen. Die folgenden Hinweise und Leitfragen sollen helfen, ein aussagekräftiges Motivationsschreiben zu verfassen:
- Fakten zu Ihrer Ausbildung, Fähigkeiten und Kenntnissen
- Studium: Studiengang, Fachsemester, ggf. Abschluss
- Berufserfahrung, wenn vorhanden
- fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Sprachkenntnisse
- Preise und Auszeichnungen (falls zutreffend)
-
Motivation zum Studium
- Warum möchten Sie den Studiengang studieren oder den Sprach- bzw. Fachkurs besuchen, für den Sie sich bewerben?
- Was reizt Sie an der Hochschule, die Sie ausgewählt haben?
- Was erhoffen Sie sich von dem Aufenthalt in Deutschland (persönlich, beruflich, für die Karriere)?
-
Motivation für das Stipendium
- Warum bewerben Sie sich um ein DAAD-Stipendium?
- Was erhoffen Sie sich davon?
- Wie wird das Stipendium helfen, Ihre akademischen, beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen?
- Persönliche Interessen
- Hier können Sie darlegen, welche besonderen außeruniversitären Leistungen und Engagements oder auch persönlichen Eigenschaften für Sie sprechen.
- Fakten zu Ihrer Ausbildung, Fähigkeiten und Kenntnissen
Ein Proposal ist eine ausführliche und präzise Darlegung des mit der wissenschaftlichen Betreuerin bzw. dem Betreuer abgestimmten Vorhabens. In einem Proposal legen Sie die Ziele der Forschungsarbeit fest, reflektieren über das theoretische und methodische Vorgehen und beschreiben die einzelnen Arbeitsschritte. Sie müssen das Proposal selbst ausarbeiten und selbst formulieren. Proposals von anderen zu übernehmen stellt einen Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis dar.
Das Ziel
- Was ist der Inhalt Ihres Forschungsprojektes?
- Welche Arbeitsschritte sind geplant?
- Wie ist der zeitliche Ablauf des Forschungsprojekts geplant?
Der Aufbau
Das Proposal (wenn in der Stipendienausschreibung nicht anders angegeben, max. 10 Seiten) sollte informieren über:
- Das Forschungsgebiet allgemein und den Stand der Forschungsliteratur:
- Wie ist der aktuelle Forschungsstand?
- Auf welche Theorien/Arbeiten anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beziehen Sie sich?
- Welchen theoretischen Rahmen bzw. welches wissenschaftliche Modell verwenden Sie? Erklären Sie, warum Sie sich auf diese Theorie bzw. dieses Modell beziehen. Gibt es Theorien/Modelle, die dazu in Konkurrenz stehen und warum verwenden Sie diese nicht für Ihre Arbeit?
- Wie ist die Fragestellung des Vorhabens?
- Zentrale Forschungsfragen (Hypothesen), Forschungsziele und wissenschaftliche Bedeutung des Vorhabens:
- Was beabsichtigen Sie, herauszufinden?
- Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Vorhaben?
- Die Forschungsstrategie/Methoden:
- Wie wollen Sie die Forschungsfragen beantworten?
- Wie wollen Sie Daten sammeln (Dokumentenanalyse, quantitative oder qualitative Erhebung, Experiment etc.)?
- Welche wissenschaftliche Literatur werden Sie verwenden?
- Wie werden Sie die Ergebnisse auswerten?
- Welche Vorarbeiten haben Sie bereits geleistet und werden Sie bis zum Stipendienantritt leisten?
- Ethische Fragen/zu erwartende Schwierigkeiten im Zusammentragen der Daten
- Forschungsbibliografie: Auflistung der Bücher und Aufsätze, die Ihrer Arbeit zugrunde liegen
Beachten Sie bitte, dass der Zeitplan als gesondertes Dokument im DAAD-Portal hochgeladen werden muss.
C. Planung des Vorhabens
Wenn Sie in Deutschland individuell forschen oder promovieren möchten, benötigen Sie eine Betreuungszusage einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers in Deutschland (siehe Frage 2). Bei Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm ist ein Nachweis über bestehende Kontakte zur Koordinatorin bzw. zum Koordinator des Doktorandenprogramms durch Einreichen entsprechender Korrespondenz erforderlich.
Möchten Sie in Deutschland ein Masterstudium absolvieren, genügen Informationen über die Studiengänge (siehe "Bewerbungsverfahren" in der Stipendienausschreibung), für die Sie sich bewerben möchten.
Die wissenschaftliche Betreuung können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer oder wissenschaftliche Lehrkräfte übernehmen, die an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind. Im wissenschaftlichen Bereich sollten die Gastgeberinnen und Gastgeber nach Möglichkeit habilitiert sein.
Auf Research in Germany finden Sie Tipps, wie Sie eine wissenschaftliche Betreuerin oder einen Betreuer finden.
Sie benötigen eine "Betreuungszusage". Durch diese bestätigt Ihre wissenschaftliche Gastgeberin bzw. Ihr Gastgeber die Bereitschaft, Sie bei der Durchführung Ihres Forschungsvorhabens oder Ihrer Promotion zu unterstützen. Die Betreuungszusage müssen Sie zusammen mit der Bewerbung einreichen.
Idealerweise enthält das (formlose) Zusageschreiben Angaben darüber,
- dass die Darstellung des Forschungsvorhabens und der Zeitplan abgesprochen sind,
- dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht,
- welche Arbeitssprache am Gastinstitut gesprochen wird.
Sie müssen sich selbst um die Studienplatzbewerbung kümmern. Auch eine Stipendienzusage vom DAAD ist keine Garantie dafür, dass Sie einen Studienplatz an einer bestimmten Hochschule in Deutschland erhalten. Wenn Sie keinen Studienplatz bekommen, verfällt die Stipendienzusage.
Daher ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig gut über die Bewerbungsvorraussetzungen und die -fristen informieren und sich bei mehreren Hochschulen bewerben. Schauen Sie bei Ihrer Suche auch nach Studienangeboten von Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) oder von kleineren Universitäten. So erhöhen Sie Ihre Chance, eine Zulassung zu erhalten. Informationen zu passenden Studiengängen finden Sie z. B. in der Datenbank für Internationale Programme oder alle Studiengänge im Hochschulkompass.
D. Verfassen der Bewerbung
Je nach Stipendienprogramm gelten unterschiedliche Bewerbungsverfahren. Wo und wie Sie sich bewerben müssen, lesen Sie bitte im Abschnitt "Bewerbungsverfahren" der Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank. Bei Fragen lassen Sie sich bitte beraten. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner – oftmals auch in Ihrer Nähe – finden Sie in der Stipendiendatenbank auf der Registerkarte "Kontakt und Beratung" eines Stipendienprogramms. Eine Übersicht mit den Standorten und Kontaktdaten des DAAD-Netzwerks finden Sie hier.
Was bedeutet das?
Sie müssen sich online bewerben. Dazu müssen Sie sich im DAAD-Portal registrieren. Wählen Sie dazu in der Stipendiendatenbank zunächst das gewünschte Stipendienprogramm und dort die Registerkarte "Bewerbung einreichen". Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur in dem Zeitraum angezeigt wird, in dem die Bewerbungsfrist läuft. Der jeweilige Bewerbungsschluss ist auf der Registerkarte "Bewerbungsverfahren" angegeben.
Ich habe technische Probleme mit meiner Online-Bewerbung. Was kann ich tun?
Sollten technische Probleme auftreten, hilft Ihnen die Portal-Hotline per Mail unter portal at daad.de weiter.
Welche Dokumente muss ich hochladen, um eine Bewerbung im DAAD-Portal einreichen zu können?
Damit Ihre Bewerbung als vollständig gilt, müssen Sie alle in der Ausschreibung genannten Bewerbungsunterlagen einreichen. Künstlerische Arbeitsproben (z. B. Audio-Dateien) werden über eine Mediendatenbank hochgeladen - hierfür erhalten Sie rechtzeitig einen Upload-Link. In bestimmten Fällen können einzelne Unterlagen (z. B. ein Hochschulzeugnis) auch nachgereicht werden, sofern dies in der Ausschreibung des Stipendienprogramms ausdrücklich zugelassen wird.
Wird der Eingang meiner Bewerbung bestätigt?
Ja, sobald Sie Ihre Bewerbung online abgesendet haben, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung über den erfolgreichen Versand der Bewerbung und eine E-Mail mit dem Hinweis, dass eine Nachricht im Mitteilungssystem des Portals für Sie vorliegt. In der Nachricht wird der Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt.
Empfehlungsschreiben sollten in wissenschaftlichen Fächern von promovierten Hochschullehrenden ausgestellt werden, die unter anderem zu folgenden Fragen Auskunft geben können:
- Wie sind Ihre akademischen Leistungen?
- Wodurch zeichnen Sie sich fachlich und persönlich aus?
- Ist Ihr Vorhaben gut geplant, durchführbar und relevant?
- Welche Bedeutung hat das Stipendium für Ihre wissenschaftliche und berufliche Karriere?
Bitte lesen Sie in der jeweiligen Ausschreibung in der Stipendiendatenbank nach, wie Sie das Formular für das Empfehlungsschreiben generieren.
Wenn in der Stipendienausschreibung nicht anders angegeben, können Sie Ihre Bewerbung entweder auf Deutsch oder Englisch einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Bewerbungsunterlagen, z. B. Hochschulzeugnisse, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, entweder auf Deutsch oder Englisch übersetzen (lassen). Die Übersetzungen müssen für die Bewerbung nicht beglaubigt sein und können von Ihnen selbst angefertigt werden.
Mit Ihrer Stipendienbewerbung beim DAAD müssen Sie nachweisen, über welchen Kenntnisstand der Unterrichtssprache (Deutsch, Englisch oder auch Deutsch und Englisch) Ihres gewünschten Studiengangs Sie aktuell verfügen.
Als Sprachnachweis für Deutsch kommen in der Regel folgende Nachweise in Frage:
- TestDaF,
- DSH,
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD),
- Goethe-Zertifikat,
- Österreichisches Sprachdiplom sowie
- telc Deutsch und
- onSET Deutsch.
Als Sprachnachweis für Englisch können z. B. folgende Nachweise eingereicht werden:
- Cambridge English,
- Cambridge Business,
- IELTS,
- ISE,
- TOEFL iBT,
- TOEFL Essentials,
- TOEIC sowie
- PTE Academic und
- onSET Englisch.
- Ein onSET-Test kann in vielen Ländern z. B. bei einer DAAD-Lektorin oder einem DAAD-Lektor abgelegt werden. Schauen Sie dazu auch gerne unter "Kontakt und Beratung".
In diesem Fall genügt ein einfacher Einstufungstest (z. B. ein kostenloser Online-Test) als Nachweis der aktuellen Sprachkenntnisse.
Nein, zunächst nicht. Der DAAD behält sich aber vor, im Falle einer positiven Auswahlentscheidung beglaubigte Unterlagen nachzufordern.
E. Das Auswahlverfahren
Die Bewerbungen werden durch eine unabhängige und ehrenamtlich tätige Auswahlkommission bewertet. Diese kann aus einheimischen und/oder deutschen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie DAAD-Lektorinnen und -Lektoren bestehen. Je nach Stipendienprogramm und Gegebenheiten vor Ort findet zudem eine persönliche Vorstellung der besten Bewerberinnen und Bewerber statt. Diese kann entweder vor Ort (in Präsenzform) oder virtuell stattfinden.
Die Auswahlentscheidung wird je nach Programm entweder durch die Auswahlkommission unmittelbar vor Ort oder – bei einem zweistufigen Auswahlverfahren – durch eine weitere unabhängige Kommission aus Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern in Deutschland getroffen. Mitarbeitende des DAAD haben kein Stimmrecht.
Nein. Um die Unabhängigkeit unserer ehrenamtlich tätigen Auswahlkommissionsmitglieder zu bewahren, müssen wir sicherstellen, dass sie ihre Bewertungen ohne jede Einflussnahme oder Befangenheit vornehmen können. Aus diesem Grund sehen wir – wie auch andere Förderinstitutionen – davon ab, die Zusammensetzung der einzelnen Kommissionen und die Namen der ggf. hinzugezogenen Zusatzgutachter bekannt zu geben.
Gleichzeitig gelten für die Auswahlkommissionsmitglieder strenge Befangenheitsregelungen: Zur Vermeidung von Interessenkonflikten/Befangenheit dürfen Gutachterinnen und Gutachter keine Bewerbungen aus der eigenen Fakultät der Hochschule bewerten oder Bewerberinnen und Bewerber begutachten, mit denen sie in einem persönlichen (Betreuungs-)verhältnis stehen.
Zentrale Auswahlkriterien sind :
Fachliche Qualifikation
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- ggf. Schulabschlusszeugnis
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
- ggf. fachlich einschlägige Praktika, ggf. Berufserfahrung
Qualität des Studien- bzw. Forschungsvorhabens
Studienvorhaben:
- Qualität des Studienvorhabens sowie der Vorbereitung (Vorinformation, Wahl des Studiengangs, der Gasthochschule und Kontaktaufnahme)
- Einbettung des Vorhabens in den Studienverlaufakademischen Werdegang, sofern relevant
Forschungsvorhaben:
- Qualität des Forschungsvorhabens sowie der Vorbereitung (Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens, Wahl der Gastinstitution und Kontaktaufnahme)
- Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans (Analyse und Auswertungsschritte)
- Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich), sofern relevant
Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Deutschkenntnisse (sofern abweichend von der Arbeitssprache);
- Perspektiven: Bedeutung des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission zur Wahrung der Chancengerechtigkeit ggf. besondere Lebensumstände, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können. Beispiele für "besondere Lebensumstände" sind - Behinderung,
- chronische oder längere Krankheit,
- Kindererziehung,
- Pflege von Angehörigen,
- zur Studienfinanzierung erforderliche umfangreiche Erwerbstätigkeit
- Fluchthintergrund
In diesen oder vergleichbaren Fällen wird bei der Bewertung der Bewerbung ein Nachteilsausgleich vorgenommen.
Je nach Stipendienprogramm können weitere Auswahlkriterien wichtig sein, z. B. die Sprachkenntnisse. Was für Ihr Programm zutrifft, lesen Sie bitte in der Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank nach.
Nach der Auswahlsitzung dauert es in der Regel ca. drei Wochen, bis Sie vom DAAD informiert werden, ob Sie ein Stipendium erhalten.
Je nach Stipendienprogramm und Auswahlverfahren (z. B. bei einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung weiterer Partner oder der Gasthochschule, wie etwa in den Programmen EPOS oder HSK) oder auch bei sehr zahlreichen Bewerbungen, sollten Sie mit einer längeren Wartezeit rechnen. Hierfür bitten wir Sie um Ihr Verständnis.
Sie werden in jedem Fall informiert, auch wenn Sie nicht für ein Stipendium ausgewählt werden. In diesem Fall erhalten Sie über das DAAD-Portal ein Absageschreiben.
F. Die Stipendienleistungen
Die Stipendienhöhe richtet sich nach dem akademischen Level der Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie nach dem jeweiligen Stipendienprogramm. Sie beträgt in der Regel:
- 992 Euro für Geförderte im Masterstudium und
- 1.300 Euro für Promovierende und Postdocs.
Die Raten für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind in der Regel: - 2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozentinnen und Dozenten und
- 2.150 Euro für Professorinnen und Professoren.
Einen Überblick über weitere mögliche Leistungen finden sie jeweils in der Programmausschreibung in der Stipendiendatenbank.
Der DAAD gewährt einen Zuschuss zu den Reisekosten in Form einer Pauschale. Nähere Informationen zum Reisekostenzuschuss finden Sie in den jeweiligen Stipendienausschreibungen in der Stipendiendatenbank.
Wichtig für die Planung der Reise: Der DAAD setzt sich für Klimaschutz ein und begrüßt es, wenn Sie sich für eine umweltfreundliche Anreise entscheiden. Aus diesem Grund hat der DAAD einen Reisenavigator (Fassung deutsch / Fassung englisch) entwickelt, der Ihnen helfen soll, Ihr Vorhaben und Ihre Reise nachhaltig und so umweltfreundlich wie möglich zu planen und durchzuführen.
Der DAAD hält dazu in einigen Förderprogrammen einen Zuschlag vor, den Sie zusätzlich zum Reisekostenzuschuss erhalten, wenn Sie mit Bus und Bahn anreisen. Hierzu finden Sie hier ein Informationsmerkblatt.
Alternativ können Sie Flugreisen auch kompensieren. Es gibt verschiedene Anbietende, bei denen man kompensieren kann (zum Beispiel Atmosfair) – dies ist sowohl vor als auch nach der Reise möglich. In vielen DAAD-Programmen erfolgt eine Erstattung dieser Zahlungen. Wenn Sie sich informieren wollen, in welchen Programmen dies der Fall ist und wie Sie kompensieren können, schauen Sie bitte hier.Weitere Tipps zum klimafreundlichen Reisen haben wir dieser Broschüre zusammengestellt.
Unter bestimmten Voraussetzungen bietet der DAAD einen "Partnerzuschlag", Kinderzuschläge und Versicherungsleistungen für Ehe- und eingetragene Lebenspartner und Kinder an. Bei Stipendien mit einer Förderdauer von mehr als 6 Monaten entnehmen Sie bitte der Stipendienausschreibung in der Stipendiendatenbank, ob eine Förderung von Familienangehörigen in diesem Programm vorgesehen ist. Wenn die Förderdauer weniger als 6 Monate beträgt, werden keine Familienleistungen gewährt.
Der "Partnerzuschlag" beträgt 276 Euro pro Monat.
Sofern Sie keinen Anspruch auf staatliches Kindergeld haben, können Sie DAAD-Kinderzuschläge in Höhe des staatlichen Kindergelds beantragen. Aktuell erhalten Sie pro Kind monatlich 250 Euro.
Informationen zum staatlichen Kindergeld finden Sie hier.Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie begleitende Familienangehörige müssen vom ersten Tag an während der gesamten Dauer des Deutschlandaufenthaltes krankenversichert sein.
In vielen Stipendienprogrammen sind Versicherungsleistungen Bestandteil des Stipendiums. Der DAAD schließt dann in der Regel für die Geförderten eine private Krankenversicherung ab und übernimmt die Beiträge.Bitte beachten Sie:
Die meisten Vorerkrankungen (=Erkrankungen, die schon vor dem Versicherungsbeginn bestanden) sind von der Versicherung erfasst, die der DAAD für Sie abschließt.
Es gibt aber einige Ausnahmen. Folgende Vorerkrankungen sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst: HIV, Multiple Sklerose, Hämophilie (Bluterkrankheit), bösartiger Tumor (Krebs) einschließlich Leukämie und chronische Nierenerkrankungen. Auch die Beseitigung von Schönheitsfehlern und die Behandlung von Anomalien ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für Entbindungen innerhalb von 8 Monaten ab Versicherungsbeginn besteht ebenfalls keine Leistungspflicht. Sie besteht erst für Entbindungen, die ab dem 9. Monat nach Versicherungsbeginn erfolgen.
Wenn Sie eine dieser Vorerkrankungen haben oder eine Schwangerschaft besteht, melden Sie sich direkt bei Ihrer Ansprechperson im DAAD.
Der DAAD kann nur fördern, wenn der Versicherungsschutz bei diesen Vorerkrankungen gesichert ist. Das Gleiche gilt bei Schwangerschaften. Ohne eine ausreichende Krankenversicherung können Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland nicht antreten.Bitte lesen Sie auch die Ausschreibung in der Stipendiendatenbank unter der Überschrift "Stipendienleistungen". Wenn in Ihrem Wunschprogramm keine Versicherung inkludiert ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf eigene Kosten über den DAAD eine günstige Kranken-, Unfall-und Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Sollten Sie zum Thema Krankenversicherung Fragen haben, können Sie sich gerne an die Versicherungsstelle des DAAD wenden: versicherungsstelle at daad.de oder (+49) 228/882-8770.
Wer während des Stipendiums eine Nebentätigkeit, also eine Beschäftigung gegen Vergütung oder auch ein unbezahltes Praktikum, annehmen möchte, braucht in jedem Fall die vorherige Zustimmung des DAAD. Zusätzlich ist erforderlich, dass Ihre wissenschaftliche Betreuung oder Studiengangsleitung die Nebentätigkeit befürwortet. Der DAAD prüft, ob die Nebentätigkeit mit dem Stipendienzweck zu vereinbaren ist. Nebeneinkünfte von mehr als 538 Euro brutto pro Monat werden auf die monatliche Stipendienrate angerechnet.
Ein ausländisches Zweitstipendium bis 538 Euro pro Monat wird nicht auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Ist das Zweitstipendium höher, wird der Betrag, der 538 Euro übersteigt, auf die DAAD-Stipendienrate angerechnet.
Ein Stipendium durch eine andere deutsche Förderorganisation oder eine andere staatliche Stelle in Deutschland darf nicht gleichzeitig mit einem DAAD-Stipendium in Anspruch genommen werden (siehe auch oben, Frage A12).
Ja. Der DAAD übernimmt für seine Stipendiatinnen und Stipendiaten grundsätzlich keine Studiengebühren. Auch als Stipendiatin oder Stipendiat müssen Sie also darauf achten, ob Ihre gewünschte Gasthochschule Gebühren für das Studium verlangt.
Generell gibt es in Deutschland zwar keine allgemeinen Studiengebühren, jedoch ist das Studium nicht immer an allen Standorten gebührenfrei. Im Bundesland Baden-Württemberg müssen internationale Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Ländern (Bachelor- und Master-Level) an staatlichen Hochschulen pro Semester Gebühren in Höhe von 1.500 Euro zahlen. An der Technischen Universität München (TUM) werden ab dem WS 2024/2025 für Masterstudiengänge Gebühren zwischen 4.000 und 6.000 Euro pro Semester erhoben.
Außerdem können private Hochschulen in allen Bundesländern für das Studium Gebühren verlangen. Diese sind unterschiedlich hoch. Staatliche und private Hochschulen in allen Bundesländern erheben in der Regel Gebühren für sogenannte "weiterbildende Masterstudiengänge", die oft bereits Berufserfahrung voraussetzen oder zu einer bestimmten Zusatzqualifikation führen. Hierzu zählen zum Beispiel die sogenannten LL.M.-Studiengänge für Juristen. Hier werden zum Teil sehr hohe Gebühren verlangt, über die Sie sich im Vorfeld genau informieren sollten.
Ja, in diesen Fällen können zusätzliche Mittel beantragt werden, welche die regulären Stipendienleistungen individuell ergänzen. Setzen Sie sich dazu nach dem Stipendien-Auswahlverfahren mit der zuständigen Ansprechperson im DAAD in Verbindung. Voraussetzung für einen solchen Zuschuss ist, dass es sich um auslandsbedingte, begründete Mehrkosten handelt, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und dass diese Mehrkosten von dritter Seite nicht übernommen werden. Der Antrag wird individuell geprüft und die Zuschusshöhe individuell festgelegt.
Beachten Sie bitte: eine Angabe der Behinderung oder chronischen Krankheit schon im Bewerbungsformular ist nicht notwendig, kann aber unter Umständen hilfreich sein, z. B. wenn sich ein Handicap nachteilig auf Ihren Studienverlauf/Ihre Studienleistungen ausgewirkt hat und dies im Bewerbervergleich berücksichtigt werden soll. Weitere Informationen und zur Auslandsmobilität mit Behinderung finden Sie unter Mobilität mit Behinderung.
Wenn Sie allein, ohne begleitende Kinder oder Ehepartner/in bzw. eingetragene/n Lebenspartner/in, in Deutschland sind und an einem Ort mit besonders teuren Mieten studieren oder forschen (Mietenstufen III bis VII), können Sie ggf. eine monatliche Mietbeihilfe von maximal 350 Euro erhalten. Ob der Antrag bewilligt wird, hängt u. a. davon ab, welchen Anteil Ihres Stipendiums Sie für die Miete aufwenden müssen und ob die Unterkunft ortsüblich und angemessen ist. Es muss sich um eine ortsübliche und angemessene Unterkunft handeln. Die Höhe der Mietbeihilfe hängt unter anderem von der Höhe der Warmmiete für Ihre Unterkunft ab.
Wenn Sie mit Ihrer Familie (Ehe- bzw. eingetragene/r Lebens-partner/in und/oder Kind/ern) gemeinsam in einer Wohnung in Deutschland leben, können Sie in allen Orten Deutschlands eine Mietbeihilfe beantragen. Auch in diesem Fall wird zunächst geprüft, welchen Anteil Ihres Stipendiums Sie für die Miete aufwenden müssen und ob die Unterkunft ortsüblich und angemessen ist.