Bewerbung um einen Studienplatz
Wer sich um einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bemüht, muss einige Regeln beachten. Wie und wo man sich bewirbt, hängt vor allem vom Studienfach ab. Bei der Bewerbung für ein Studium in Deutschland sollten Sie diese Checkliste im Kopf haben:
1. Hat das Fach eine Zugangsbeschränkung?
Auch wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind und das Studienfach feststeht, ist eine häufig nicht direkt möglich. Für viele Studiengänge gibt es in Deutschland mehr Bewerbungen als Studienplätze. Die Studieninteressierten müssen also zunächst am teilnehmen. Es gibt zwei Arten von Zulassungsbeschränkung: Sie kann entweder lokal geregelt sein. Das heißt, dass sie nur an einzelnen Hochschulen gilt. Oder aber sie wird bundesweit festgelegt. In Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung können Sie sich in der Regel direkt einschreiben.
2. Ist die Zulassungsbeschränkung örtlich oder bundesweit geregelt?
Bundesweite Zulassungsbeschränkung: Die Studiengänge der Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin sind so beliebt, dass sie an allen Hochschulen in Deutschland zulassungsbeschränkt sind. Sie haben einen (NC). Über die Vergabe der Studienplätze entscheidet bei inländischen Bewerbern sowie bei Bewerbern aus EU-Mitgliedsstaaten (inklusive Liechtenstein, Island und Norwegen) die .
Örtliche Zulassungsbeschränkung: Manche Studiengänge sind nur an bestimmten Hochschulen zulassungsbeschränkt. Sie werden häufig auch als NC-Studiengänge bezeichnet. Abgesehen von der Durchschnittsnote können die Hochschulen weitere Kriterien festlegen, die bei der Auswahl eine Rolle spielen, zum Beispiel Motivationsschreiben, Tests oder Auswahlgespräche. Die Kriterien sind je nach Hochschule und Studiengang unterschiedlich.
TIPP: Vor der Bewerbung sollten Sie sich direkt beim Ihrer Hochschule informieren. Auf der Seite des Hochschulkompass finden Sie die Studienberatungsstellen.
3. Wo bewirbt man sich?
Ausländische Studienbewerber müssen sich entweder bei der , direkt an der Hochschule oder bei der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen () bewerben – je nachdem, aus welchem Land sie kommen, welchen Abschluss sie haben und welches Fach sie wählen. Die folgende Grafik zeigt, wie in den unterschiedlichen Fällen vorgegangen werden sollte:
4. Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Beantwortung dieser Frage helfen die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen. Dort erfahren Sie, wie der Bewerbungsprozess abläuft und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Folgende Unterlagen sind in der Regel nötig:
- eine Ihres Zeugnisses der
- eine Fächer- und Notenübersicht (offiziell übersetzt)
- wenn vorhanden: eine amtlich beglaubigte Kopie aller bisherigen Hochschulzeugnisse
- ein Passfoto
- eine Kopie des Reisepasses (Namensangabe und Foto)
- beglaubigte Kopien von Sprachnachweisen
Beachten Sie: Bei der Bewerbung werden nur amtlich beglaubigte Kopien und Übersetzungen akzeptiert. Amtliche Beglaubigungen können Sie sich zum Beispiel bei den deutschen Auslandsvertretungen in Ihrem Land ausstellen lassen. An manchen Hochschulen werden auch englische und französische Dokumente akzeptiert.
Für die Beglaubigungen fallen Gebühren an. Auch die Bewerbung selbst kostet oft etwas. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren hängt davon ab, wo Sie sich bewerben. Bei einer Bewerbung über uni-assist kosten die Zeugnisbewertung und die Vorprüfung der Unterlagen für den ersten Studienwunsch 75 Euro. Für jeden weiteren Studienwunsch im selben fallen 30 Euro an.
Die Form der Bewerbung bei einer Hochschule bzw. bei den in der Graphik angegebenen Institutionen kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, beispielsweise durch Ausdrucken eines zuvor im Internet ausgefüllten Antrags oder mittels Online-Formular. Bitte informieren Sie sich direkt beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.
5. Wann muss die Bewerbung fertig sein?
An vielen Hochschulen startet Anfang Mai die Bewerbungsphase für das Wintersemester, das meist im September/Oktober beginnt. Sie endet am 15. Juli. Für das im März/April beginnende Sommersemester liegt der Bewerbungszeitraum zwischen Anfang Dezember und dem 15. Januar. werden im August/September beziehungsweise Februar/März verschickt. Ablehnungen kommen häufig etwas später. Bei privaten Hochschulen gibt es oft andere Fristen.