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  • In welchem Land haben Sie Ihren letzten Bildungsabschluss erworben?

  • Zeugnis

    Sie können/konnten aufgrund Ihrer Flucht Ihr Schuljahr, Studienjahr oder Studium nicht abschließen und es fehlen Ihnen Bildungsnachweise: In diesem Fall kann eine Bewertung Ihres Hochschulzugangs auf der Grundlage des KMK-Beschlusses vom 14.03.2024 möglich sein. Wir empfehlen eine Klärung im Einzelfall.
    AKTUELLE INFORMATIONEN finden Sie auf der Seite der Kultusministerkonferenz (KMK/ZAB):

    Ukraine – Informationen zur Anerkennung

    Wählen Sie Ihr Zeugnis und beantworten Sie einige landesspezifische Fragen.

    Welches Zeugnis haben Sie?

    *) Die Voraussetzung ist, dass Sie an einer anerkannten Hochschule der vorgegebenen Studiennorm entsprechend tatsächlich und in der Regel im Vollzeitstudium studiert haben. Zudem müssen Sie eine Fächer- und Notenübersicht einreichen.
  • Zeugnis

    Welches Zeugnis haben Sie?

  • Studienzeiten

    Haben Sie in der Ukraine oder in einem anderen Land der GUS bereits erfolgreich an einer Hochschule studiert*)?

    *)Sie müssen an einer staatlichen oder einer institutionell akkreditierten privaten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang nach der vorgegebenen Studiennorm und im Vollzeitstudium studiert haben. Zudem müssen Sie eine Fächer- und Notenübersicht einreichen.
  • Studienfach in Deutschland

    Welches Fach möchten Sie in Deutschland studieren?

Ihre Zugangsmöglichkeit:

Mit Ihrer Vorbildung haben Sie einen direkten fachgebundenen Zugang für ein Studium in der Fachrichtung Ihres bisherigen Studiums und benachbarten Fächern.

Diese in Zusammenarbeit mit uni-assist e.V. aufbereiteten Informationen basieren auf den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz, die in der anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) veröffentlicht sind. Die Bewertungsvorschläge dienen den zuständigen Anerkennungsstellen als Entscheidungsgrundlage, welche ausländischen Schulabschlüsse in Deutschland den Hochschulzugang eröffnen können. Die in dieser Zulassungsdatenbank enthaltenen Informationen dienen internationalen Studierenden als Orientierung, sind für Anerkennungsstellen jedoch nicht verbindlich.