Studienpraktika für Gruppen ausländischer Studierender in Deutschland

Programmbeschreibung

siehe auch Studienreisen/Study Visits

Antragsfristen
01. November 2024 für Reisen vom 1. März bis 31. Mai 2025

01. Februar 2025 für Reisen vom 1. Juni bis 31. August 2025

01. Mai 2025 für Reisen vom 1. September bis 31. Dezember 2025
sowie vom 01. Januar bis 28. Februar 2026



Nachtrag vom 10.03.2022:

Aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine hat der DAAD alle institutionellen Formen der Zusammenarbeit mit Partnern in der Russischen Föderation sowie Belarus bis auf Weiteres eingestellt. Vor diesem Hintergrund sind keine Anträge auf Projektförderung mit Partnerinstitutionen in der Russischen Föderation und Belarus möglich.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer aktuellen Projektplanung.




KURZPROFIL

Ziel des Programms
Im Rahmen von Studienpraktika im Hochschulbereich (z.B. durch Fachkurse, Blockseminare, Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule sind fachbezogene Kenntnisse vermittelt. Begegnungen mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern tragen zur Etablierung von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen bei. Landeskundliche Einblicke in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland werden erworben.

Was wird gefördert?
Studienpraktika auf Einladung einer deutschen Hochschule für bis zu 15 ausländische Studierende in Begleitung eines Hochschullehrenden für maximal 12 Tage.

Wer wird gefördert?
Gruppen von ausländischen Studierenden ab dem 2. Fachsemester, eingeschriebenen Graduierten, (in Ausnahmefällen) Promovierenden und einem begleitenden Hochschullehrenden.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen.

WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/gruppenreisen einsehen.



Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).