Praxispartnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen in Deutschland und in Afrika

Programmbeschreibung

14.06.2023: Ausschreibungstermin
18.08.2023: Antragsschluss

Das Programm „Praxispartnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen in Deutschland und in Afrika“ wird im Rahmen der BMZ-Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ zum 6. Mal ausgeschrieben.

KURZPROFIL

Ziel des Programms
Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der Hochschulausbildung in Entwicklungsländern, damit sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes besser Rechnung trägt, zur Wirtschaftsentwicklung beiträgt und dem „Brain Drain“ entgegenwirkt. Durch das Programm soll der Praxisbezug in den Studiengängen erhöht und das wirtschaftsorientierte Profil der Hochschulen in den im Rahmen der Sonderinitiative genannten Entwicklungsländern verbessert werden. Dies wird durch die aktive Beteiligung der deutschen und lokalen Wirtschaft erreicht.

Was wird gefördert?
Reisen und Kurzaufenthalte, Forschung und Lehre, Durchführung und Teilnahme an Veranstaltungen, Konferenzen und Messen, Fachexkursionen, Maßnahmen zur Entwicklung digitaler Lehr- und Lernmaterialien inkl. entsprechender technischer Infrastruktur

Wer wird gefördert?
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Angehörige des Mittelbaus, Graduierte (z.B. Doktorandinnen und Doktoranden) und Studierende aus Deutschland und den Entwicklungsländern der Sonderinitiative sowie der G20 Compact with Africa-Initiative, hier: Ägypten, Äthiopien, Marokko, Tunesien, Ghana, Côte d’Ivoire, Ruanda und Senegal.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen.

WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/praxispartnerschaften einsehen.

Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):


Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).