Partnerschaften zur Förderung der Biodiversität in Entwicklungsländern

Programmbeschreibung

Nachfolgeprogramm:SDG-Partnerschaften


Entwicklungsländer gemäß DAC-Liste der OECD

Das Programm wird in dieser Form nicht mehr ausgeschrieben.
Bitte beachten Sie die Informationen zu den Änderungen auf der weiterführenden Ausschreibungsseite (s. unten).



Verschiebung der Programmausschreibung

Der DAAD entwickelt seine Programmportfolio stetig weiter, um auf jeweils aktuelle Anforderungen und Rahmenbedingungen für internationale Hochschulkooperationen und für den wissenschaftlichen Austausch zu reagieren.

Er hat daher in Absprache mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vier Partnerschaftsprogramme (Fachbezogene Partnerschaften, Partnerschaften zur Förderung der Biodiversität, Partnerschaften zur Förderung des Gesundheitssektors in Entwicklungsländern (PAGEL) sowie die DIES-Partnerschaften) evaluiert.

Ein Hauptanliegen der Evaluation und Portfolioanalyse dieser Programme war u.a. herauszuarbeiten, welche Möglichkeiten bestehen die Nachhaltigkeit des Programmwirkens zu steigern.

Im Ergebnis der o.g. Evaluation werden künftig vier Partnerschaftsprogramme zu einem neuen Förderprogramm zusammengeführt.

Dies betrifft die folgenden Programme:

- Fachbezogene Partnerschaften
- DIES-Partnerschaften
- PAGEL - Partnerschaften für den Gesundheitssektor
- Partnerschaften zur Förderung der Biodiversität

Das neue Programm, das voraussichtlich im Juni 2021 ausgeschrieben wird, trägt den Namen 'SDG-Partnerschaften'.

Das Programm wird aus zwei Programmlinien bestehen:

-Programmlinie A soll in besonderem Maße zur Erreichung der Sustainable Development Goals beitragen und steht allen Fachrichtungen sowie interdisziplinären Anträgen offen.

-Programmlinie B stellt in der Ausschreibung, die im Juni erfolgen soll, in besonderem Maße auf die SDGs 3, 13, 14 und 15 (One Health-Ansatz) ab. Diese eigene Förderlinie berücksichtigt Anträge aus dem Bereichen Medizin, Umwelt- und Sozialwissenschaften, Biodiversität sowie verwandten Fachgebieten. Interdisziplinäre Anträge sind in dieser Linie besonders willkommen.

Dabei werden beide Programmlinien in 3 Handlungsfelder unterteilt:

1. Handlungsfeld Lehre
2. Handlungsfeld Hochschulmanagement
3. Handlungsfeld Forschung

Je nach Zielrichtung des einzelnen Projektes können Maßnahmen der verschiedenen Handlungsfelder frei kombiniert werden, allerdings unter der Maßgabe, dass Maßnahmen aus dem Handlungsfeld Forschung mit den Handlungsfeldern Lehre und/oder Hochschulmanagement verknüpft sind.

Es ist nicht erforderlich, dass ein Projekt alle Handlungsfelder abdeckt.

Die Kombinierbarkeit der Handlungsfelder eröffnet die Möglichkeit einer flexiblen Strategie, je nach Anspruch und Randbedingungen des Vorhabens; kleinere Projekte, die sich z.B. auf einen konkreten Studiengang im Entwicklungsland beziehen (und z.B. nur das Handlungsfeld Lehre beantragen), sind ebenso förderfähig wie größere Projekte, die u.a. eine Erweiterung bereits etablierter Partnerschaften sein können (und evtl. alle Handlungsfelder kombinieren).

Die Förderhöchstsumme beträgt bei bilateralen Partnerschaften bis zu 300.000 € (über 4 Jahre) bei multilateralen (ein Nord-, zwei oder mehrere Südpartner, in der Regel in verschiedenen Partnerländern) bis zu 400.000 € (über 4 Jahre).

Für eine Beratung zur Antragstellung im neuen Programm wenden Sie sich bitte an die Kontaktpersonen, die Ihnen auf den Programmseiten der o.g. Förderprogramme genannt werden.

Dies sind:
- Fachbezogene Partnerschaften: Berno Birker (Birker at daad.de)
- DIES-Partnerschaften: Kristina Kühn (Kuehn at daad.de)
- PAGEL - Partnerschaften für den Gesundheitssektor: Claudia Geratz (Geratz at daad.de)
- Partnerschaften zur Förderung der Biodiversität: Kristina Kühn (Kuehn at daad.de)




01.04.2020 Ausschreibungstermin
30.06.2020 Antragsschluss
Förderzeitraum: 2021 - 2024

KURZPROFIL

Ziel des Progamms
Das langfristige Ziel des Programms ist es, zur nachhaltigen Entwicklung und zum Aufbau leistungsfähiger und weltoffener Hochschulen in Deutschland und den Partnerländern beizutragen, und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 (insbesondere zu den SDG 4, 14 und 15) und so letztlich zum Erhalt, der Wiederherstellung und der Förderung der Biodiversität in den Partnerländern zu leisten.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind Vorhaben, die in Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) sowie verwandten Agenden (z.B. UNE-SCO-Programm‚Man and the Biosphere‘ und Lima Action Plan, nationale und internationale Biodiversitätsagenden und -strategien) stehen und die einen Beitrag zu den im Wirkungsgefüge definierten Programm- und übergeordneten Zielen leisten.

Wer wird gefördert?
Zielgruppe des Programms sind WissenschaftlerInnen, Studierende, Graduierte und Doktoranden aus Deutschland und Entwicklungsländern sowie andere Teilnehmende aus dem Bereich Ressourcenschutz der Entwicklungsländer.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen auf Instituts- oder Fachbereichsebene sowie akademische Forschungseinrichtungen. Antragsteller und Kooperationspartner sollten aktive Hochschullehrende sein.
Unter Federführung einer deutschen Hochschule können auch Konsortialanträge gestellt werden.


WEITERE INFORMATIONEN
Das aktuelle Merkblatt einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/biodiversitaet einsehen.

Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).