Konzertreisen für Gruppen deutscher Studierender und Doktoranden ins Ausland
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Programmbeschreibung
Antragsschluss:
01.04.2023 (für Reisen zwischen 01.07. und 31.12.23)
01.09.2023 (für Reisen zwischen 01.01. und 30.06.24)
Nachtrag vom 10.03.2022:
Aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine hat der DAAD alle institutionellen Formen der Zusammenarbeit mit Partnern in der Russischen Föderation sowie Belarus bis auf Weiteres eingestellt. Vor diesem Hintergrund sind keine Anträge auf Projektförderung mit Partnerinstitutionen in der Russischen Föderation und Belarus möglich.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer aktuellen Projektplanung.
Falls Sie bereits einen Projektantrag eingereicht haben, können Sie – abweichend von der Regelung, dass eine Nachbesserung des Projektantrages ausgeschlossen ist – Ihren Projektantrag anpassen.
KURZPROFIL
Ziel des Programms
Im Fokus stehen die Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen, die Durchführung von Konzerten (möglichst zusammen mit Studierenden der jeweiligen ausländischen Hochschule) und Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche im Hochschulbereich, die Begegnung mit ausländischen Studierenden, Musikern und Wissenschaftlern sowie der Erwerb eines landeskundlichen Einblicks.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Konzert- und Chorreisen für Gruppen deutscher Studierender und Doktoranden ins Ausland.
Wer wird gefördert?
Deutsche Studierende und Doktoranden sowie ein Hochschullehrender
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen, vertreten durch Hochschullehrende.
WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/konzertreisen-d einsehen.
Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).