Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss

Programmbeschreibung

12.06.2024: Ausschreibungstermin
16.10.2024: Antragsschluss



Hinweis:
Aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine hat der DAAD alle institutionellen Formen der Zusammenarbeit mit Partnern in der Russischen Föderation sowie Belarus bis auf Weiteres eingestellt. Vor diesem Hintergrund sind keine Anträge auf Projektförderung mit Partnerinstitutionen in der Russischen Föderation und Belarus möglich.




KURZPROFIL

Ziel des Programms
Das Ziel ist die Entwicklung bzw. Umsetzung von internationalen Studiengängen mit gemeinsamen Curricula der deutschen und der/den ausländischen Hochschule/n für Gruppen von hoch qualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden, die wechselweise an der deutschen sowie an der/den ausländischen Partnerhochschule/n studieren und beide nationale Abschlüsse erlangen (Joint Degree oder Double Degree).
Mit den Studiengängen soll der Austausch von Lehrenden und Lernenden verstärkt und ein nachhaltiger Beitrag zum Auf- und Ausbau sowie zur Verstetigung internationaler Strukturen der deutschen Hochschulen geleistet werden.

Was wird gefördert?
Im Zentrum der Förderung stehen die Entwicklung, Durchführung und Verstetigung eines Doppelabschlussstudiengangs und dadurch bedingt der Auf- und Ausbau internationaler Strukturen an den deutschen Hochschulen sowie die Mobilität der Studierenden des Zuwendungsempfängers.

Wer wird gefördert?
Bachelorstudierende, Masterstudierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Professorinnen und Professoren

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen.

Ausgenommen sind Doppelabschlussprogramme mit Frankreich; diese werden ausschließlich von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH, www.dfh-ufa.org) gefördert.

Weitere Informationen
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/doppelabschluss einsehen.

Die Präsentation der virtuellen Antragsberatung vom 27.08.2024 steht im
Downloadbereich zur Verfügung.




Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).