Globale Zentren für Gesundheit und Pandemievorsorge

Programmbeschreibung

05.10.2020: Ausschreibungstermin
19.11.2020: Einreichungsfrist von Projektskizzen zur Interessensbekundung
23.02.2021: Antragsschluss

KURZPROFIL

Ziel des Programms
Das Programm fördert den strukturellen Aufbau von zunächst vier Zentren in Schwellen- und Entwicklungsländern aller Weltregionen, die jeweils mit Deutschland und weiteren Ländern, aber auch untereinander vernetzt sein sollen. Das Programm will dazu beitragen, Präventions-, Behandlungs- und Reaktionsmechanismen weiter auszubauen und zu verbessern. Dazu sollen in den Zentren deutsche und ausländische Partnerhochschulen mit weiteren Partnern aus unterschiedlichen fachlichen und transnationalen Perspektiven in Lehre, Forschung und Wissenstransfer im Sinne von Real-Laboren kooperieren, um das gegenseitige Lernen zwischen Wissenschaft (Lehre, Forschung, Entwicklung) und anderen Akteuren (Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft) zu befördern und den direkten Weg der neuen Erkenntnisse in die Anwendung sicherzustellen. Die Zentren sollen sich vorrangig mit der Prävention und Behandlung übertragbarer Krankheiten einschließlich der Krisenvorsorge, -reaktion und -nachsorge befassen und zu diesem Zweck eng mit nationalen wie auch internationalen Behörden der Seuchenbekämpfung und außeruniversitären Forschungsreinrichtungen, ggfs. auch aus der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, vernetzt sein. Mögliche Standorte der Zentren sind somit grundsätzlich alle Länder der DAC-Liste (siehe Anlage bei den Ausschreibungsunterlagen), wobei ein besonderes Augenmerk in diesem Programm auf den Ländern mit niedrigen Einkommen liegt.

Was wird gefördert?
Gastlehrstuhl und/oder Kurzzeitdozenturen, Stipendien für Studien- und Forschungszwecke, Entwicklung gemeinsamer Master- und Doktorandenprogramme, Entwicklung digitaler Formate in Lehre/ Forschung und Kooperation, Vernetzung mit anderen Zentren und mit Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis.

Wer wird gefördert?
Masterstudierende, Promovierende, Postdocs, Habilitanden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Professorinnen und Professoren sowie Alumni.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen. Der Antrag sollte gemeinsam mit mindestens einer Partnerinstitution aus dem Zielland erarbeitet werden, in dem das jeweilige Zentrum etabliert werden soll. Weitere Partner aus dem Zielland oder anderen Schwellen- und Entwicklungsländern sind ebenso willkommen wie weitere Partnerinstitutionen aus Deutschland. Der Einbezug von Partnerinstitutionen aus weiteren Industrieländern ist erwünscht, diese sollten sich mit eigenen Mitteln in die Kooperation einbringen.

WEITERE INFORMATIONEN
Die aktuelle Programmausschreibung einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).


Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).