DSG - Deutschsprachige Studiengänge in MOE/GUS

Programmbeschreibung

12.06.2024: Ausschreibungstermin
16.08.2024: Antragsfrist

KURZPROFIL

Ziel des Programms
1: Studierende, (Nachwuchs-)Wissenschaftler/-innen und Lehrende sind fachlich und/oder methodisch (weiter-)qualifiziert.
2: Studierende, (Nachwuchs-)Wissenschaftler/-innen und Lehrende haben ihre Deutschkenntnisse erweitert.
3: Partnerhochschulen bieten (deutschsprachige) Studiengänge und Lehrangebote an, die dem lokalen Kontext und dem Stand der Wissenschaft entsprechen.
4: Alumni-Netzwerke sind aufgebaut.

Was wird gefördert?
Aufenthalte zu Studien-, Forschungs- und Lehrzwecken, diesen vorgeschaltete oder/und studienbegleitende Sprachkurse, Studienreisen, Sommerschulen, Workshops, Studienpraktika, Seminare, Exkursionen, Alumni-Aktivitäten sowie Curricula- und Lehrmaterialienentwicklung.

Wer wird gefördert?
Bachelor- und Masterstudierende, Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Professorinnen und Professoren.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen.


WEITERE INFORMATIONEN
Der aktuelle Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/dsg einsehen.

Informationsveranstaltung zur Antragstellung in Förderprogrammen mit WoM:
Am 10.07.2024 findet von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr (MEZ) ein Web-Seminar zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM) mit anschließender Fragerunde statt.
Es wird insbesondere auf die Grundlagen des wirkungsorientierten Monitorings, die wirkungsorientierte Projektplanung sowie die Berichterstattung eingegangen.

Das Web-Seminar findet mit Microsoft Teams statt. Für eine Teilnahme bitten wir um Anmeldung bis spätestens 08.07.24 unter folgendem Link: LimeSurvey

Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):


Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).