Alumni-Programm zur Fortbildung und Bindung internationaler Alumni aus Industrieländern (AA)

Programmbeschreibung

- Siehe auch Alumni-Programm BMZ -

03.04.2024: Ausschreibungstermin
Neuer verlängerter Antragsschluss aufgrund DAAD-interner Systemanpassung: 02.07.2024




Hinweis:
Aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine hat der DAAD alle institutionellen Formen der Zusammenarbeit mit Partnern in Russland bis auf Weiteres eingestellt.
Vor diesem Hintergrund sind keine Anträge auf Projektförderung mit Partnerinstitutionen in Russland möglich.






KURZPROFIL

Ziele des Programms
  • Kompetenzen der Alumni zu Herausforderungen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) sind erweitert
  • Alumni engagieren sich in fachlichen Netzwerken mit Alumni im eigenen Land und überregional
  • Alumni sind als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den Wissenstransfer aktiv
  • Alumni sind langfristig an Deutschland gebunden und kooperieren mit deutschen Hochschulen / Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Deutsche Hochschulen / Forschungseinrichtungen haben Expertise in der Internationalen Zusammenarbeit und der AKBP erworben
Siehe auch Alumni-Programm BMZ 2025-2026

Was wird gefördert?
Programmlinie 1 - Alumni-Fortbildungsveranstaltungen (Seminare) deutscher Hochschulen / Forschungseinrichtungen im In- oder Ausland zur fachlichen und beruflichen Fortbildung internationaler Alumni
Programmlinie 2 - übergeordnete Alumni-Aktivitäten zur Verbesserung der Kooperation mit internationalen Alumni und Unterstützung der deutschen Hochschulen / Forschungseinrichtungen bei der allgemeinen Alumni-Arbeit und ihrer internationalen Sichtbarkeit

Wer wird gefördert?
Bildungsausländerinnen/-ausländer aus Industrieländern, die als Studierende, Graduierte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Lehrbeauftragte an einer deutschen Hochschule einen Studienabschluss erworben oder mindestens drei Monate an einer deutschen Hochschule / Forschungseinrichtung studiert, geforscht oder gearbeitet haben und die inzwischen i. d. R. wieder im Ausland tätig sind.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, Ausgründungen / Tochterfirmen deutscher Hochschulen sowie als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, auch in Kooperation mit anderen deutschen Hochschulen / Forschungseinrichtungen oder mit eingetragenen deutschen und/oder internationalen Alumni-Vereinen.

WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Darüber hinausgehende Informationen können Sie unter www.daad.de/alumni-programm einsehen.

Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):


Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).