Bewerbungsvoraussetzungen
Wohnberechtigt in den vom Studentenwerk Chemnitz-Zwickau bewirtschafteten Studentenwohnheimen sind immatrikulierte Studierende der dem Studentenwerk zugeordneten Hochschulen und staatlichen Studienakademien. Ebenfalls wohnberechtigt sind Studierende zwei Monate vor ihrer Immatrikulation sowie drei Monate nach ihrer Exmatrikulation.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen für das Sommersemester werden jeweils vom 1. Oktober bis bis 28.02., Bewerbungen für das Wintersemester vom 1. April bis 31.07. eines Jahres entgegengenommen.
Auch wenn Sie noch keine endgültige Zulassung für einen Studienplatz erhalten haben, sollten Sie sich schon frühzeitig um einen Wohnheimplatz bewerben, da die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge des Eingangsdatums erfolgt.
Bewerbung
Sie können sich hier online für einen Wohnheimplatz bewerben.
Alternativ können Sie das Formular "Bewerbung um einen Wohnheimplatz" nutzen. Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es - per E-Mail an wohnen-chemnitz@swcz.de oder an wohnen-zwickau@swcz.de
- per Post an:
Für die Wohnheime in Chemnitz:
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Abteilung Wohnen/ Technik
Postfach 1032
09010 Chemnitz
Für die Wohnheime in Zwickau und Schneeberg:
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Abteilung Wohnen
Innere Schneeberger Straße 23
08056 Zwickau
Möchten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung, dann schreiben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse deutlich in Druckbuchstaben oder legen Sie einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei.