Bewerbungsvoraussetzungen
Wohnberechtigt sind alle an den staatlichen Thüringer Hochschulen immatrikulierten Studierenden oder Personen, die sich zum folgenden Semester an einer Thüringer Hochschule beworben haben.
Bewerbungsfrist
Bewerbungsbeginn für das Wintersemester ist jeweils der 01.04. des Jahres indem das Studium aufgenommen werden soll.
Bewerbungsbeginn für das Sommersemester ist der 01.10. des Vorjahres.
Die Vergabe der freien Wohnplätze erfolgt sechs Wochen vor dem Semesterbeginn nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen.
Bewerbung
Die Bewerbung auf einen Wohnheimplatz erfolgt online.
Eine Immatrikulationsbescheinigung ist für die Bewerbung noch nicht erforderlich. Eine Vorlage wird erst bei Abschluss des Mietvertrages zwingend notwendig.
Nach dem Versenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbung im Studierendenwerk eingegangen ist. Die Vergabe der Wohnplätze erfolgt frühestens sechs Wochen vor Semesterbeginn.
Die Vergabe der freien Wohnplätze erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Ausländische Studierende, die entweder wegen der Kürze ihres Studienaufenthaltes (Kurzzeitstudierende bis maximal 12 Monaten Aufenthalt) oder aufgrund ihrer Herkunft oder Sprachprobleme besondere Schwierigkeiten auf dem privaten Wohnungsmarkt haben, werden bei rechtzeitiger Bewerbung bevorzugt aufgenommen. Bewerbungen nach dem 31.07. bzw. 31.01. des jeweiligen Jahres werden jedoch in die ordentliche Bewerberliste mit Eingangsdatum eingeordnet.