PsychologieVollzeitstudium
- Abschluss
- Bachelor of Science
- Bachelor
- Regelstudienzeit
- 6 Semester
- Standort
- Witten
- Fristen
- Keine Angabe
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Psychologie
Anmerkung zum Studiengang
Der Studiengang vermittelt ein breites Grundlagenwissen zu psychologischen Theorien und geht vertiefend auf die klinische Psychologie und Diagnostik ein. Leitthema ist dabei die ganzheitliche Betrachtung des Menschen im Hinblick auf seine Wahrnehmung, sein Erleben und sein Handeln. Die Studierenden erproben verschiedene Methoden der Psychotherapie und bekommen im Studium von Anfang an verschiedene Möglichkeiten, theoretisches Wissen praktisch anzuwenden bzw. sich aktiv einzubringen und zu engagieren, um auch ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln.
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Der Studiengang ist NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Auswahlverfahren. Dieses umfasst eine Bewerbung über das Campus-Onlinesystem zur Prüfung der Formalitäten für den Hochschulzugang und die Motivation des Bewerbers sowie ein persönliches Gespräch vor einer Auswahlkommission. Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzung ist ein dreimonatiges Praktikum bzw. die Bestätigung eines Praktikumsplatzes in einer klinischen Einrichtung oder einer Beratungsstelle (berufliche Tätigkeiten im psychosozialen Bereich sind anrechenbar). Das Praktikum muss mit der Immatrikulation abgeschlossen sein; Praktikum/berufliche Tätigkeit dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Vorlesungszeit
- 01.04.2025 - 30.09.2025
- 01.10.2025 - 31.03.2026
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Der Studienbeitrag richtet sich nach dem später zu erwartenden Einkommen. Die Hochschule ermöglicht über einen Umgekehrten Generationenvertrag ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund: Studierende können sich für eine Sofortzahlung, eine einkommensabhängige Späterzahlung oder eine hälftige Sofort- und Späterzahlung entscheiden. Eine Höchstgrenze deckelt die Rückzahlung nach oben. Gezahlt wird generell nur für die Regelstudienzeit – auch wenn diese überschritten wird.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch