Community Health NursingVollzeitstudium

Abschluss
Master of Science
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Witten
Fristen
Keine Angabe

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Gesundheitsmanagement
  • Pflegemanagement
Zielgruppe

Gesucht werden Pionierinnen und Pioniere, die gemeinsam mit aufgeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Institutionen oder in eigenen Projekten neue Tätigkeitsfelder erschließen und aufbauen. Bewerben können sich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, Altenpflegerinnen und -pfleger oder Hebammen, die zusätzlich ein Studium absolviert haben, wie zum Beispiel: Pflegepädagogik, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft, Soziologie oder Soziale Arbeit, Psychologie, Public Health oder Ähnliches.

Anmerkung zum Studiengang

Double-Degree-Programm: Studierende des Studiengangs Community Health Nursing können einen zusätzlichen Masterabschluss an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) erlangen. Weitere Infos hierzu finden Sie auf der Studiengangseite.

Zulassungsmodus

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

eine abgeschlossene Pflege- oder Hebammenausbildung sowie ein abgeschlossenes pflegewissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor, Fachhochschuldiplom etc.) oder eine abgeschlossene Pflege- oder Hebammenausbildung sowie ein Abschluss in einem pflegewissenschaftlich relevanten Studium (zum Beispiel Soziologie, Psychologie oder soziale Arbeit).

Vorlesungszeit

01.10.2025 - 31.03.2026

Studienbeitrag

Der Studienbeitrag richtet sich nach dem später zu erwartenden Einkommen. Die Hochschule ermöglicht über einen Umgekehrten Generationenvertrag ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund: Studierende können sich für eine Sofortzahlung, eine einkommensabhängige Späterzahlung oder eine hälftige Sofort- und Späterzahlung entscheiden. Eine Höchstgrenze deckelt die Rückzahlung nach oben. Gezahlt wird generell nur für die Regelstudienzeit - auch wenn diese überschritten wird.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch