Tschechisch (Erweiterungsfach)Vollzeitstudium
- Abschluss
- Lehramt an Gymnasien
- Staatsexamen
- Regelstudienzeit
- 9 Semester
- Standort
- Regensburg
- Fristen
- Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Tschechisch (Lehramt)
Schwerpunkt
Folgende Inhalte sind Bestandteil des Erweiterungsfaches Tschechisch:, Sprachausbildung Tschechisch, Fachdidaktik Tschechisch, Tschechische Sprachwissenschaft, Tschechische Literaturwissenschaft
Anmerkung zum Studiengang
Tschechisch für Lehramt an Gymnasien ist nur als Erweiterungsfach studierbar. Beim Studiengang Lehramt an Gymnasien werden zwei Unterrichtsfächer (vertieft studiert) kombiniert. Darüber hinaus wird der Studiengang durch das Erziehungswissenschaftliche Studium ergänzt. Tschechisch kann als zusätzliches Fach ("drittes Unterrichtsfach") gewählt werden. Im Fall der Erweiterung des Studiums nach Art. 14 bis 17 und 19 BayLBG verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester,
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Vorlesungszeit
- 15.04.2024 - 19.07.2024
- 14.10.2024 - 07.02.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet. Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/ Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/ Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2024 Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2024 Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Keine Studiengebühr
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch