Historische MusikwissenschaftVollzeitstudium

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Regensburg

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Musikgeschichte
  • Musikwissenschaft
  • Musiktheorie
Zielgruppe

Personen mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss aus dem Fach Musikwisseschaft oder Absolventinnen und Absolventen mit einem Ersten Staatsexamen für das Lehramt Musik an Gymnasien mit einer schriftlichen Hausarbeit aus dem Bereich der historischen Musikwissenschaft

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

- Nachweis eines ersten Studienabschlusses aufgrund eines mindestens dreijährigen Studiums, das dem Bachelor-Studium an der Universität Regensburg gleichwertig sein muss, an einer Hochschule in einem dem angestrebten Fach verwandten Fach mit überdurchschnittlichem Ergebnis (Gesamtnote mindestens "gut") - Nachweis über Deutschkenntnisse auf DSH-2-Niveau oder einer gleichwertigen Deutschprüfung - Sofern im Bewerbungszeitraum noch kein Zeugnis vorgelegt werden kann: Nachweis über Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mind. 150 LP ( beglaubigte Auflistung aller bisher erworbenen Leistungen und Angabe einer vorläufigen Durchschnittsnote im Fach Musik); dann vorläufige Zulassung und Nachreichen des Zeugnisses mit der Note von 2,50 oder besser bis zum Ende des ersten Fachsemesters Bewerbungsfrist: 15.01. eines jeden Jahres für das folgende Sommersem. und 15.07. eines jeden Jahres für das folgende Wintersem. Bewerbungen an das Institut für Musikwissenschaft der Universität Regensburg.

Vorlesungszeit
  • 15.04.2024 - 19.07.2024
  • 14.10.2024 - 07.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)
Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Keine Studiengebühr

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch