ImmobilienrechtBerufsbegleitend
- Abschluss
- Master of Laws
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Münster
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Rechtswissenschaft, Jura
Schwerpunkt
Immobilienwirtschaftsrecht
Zielgruppe
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen und Ökonom:innen ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteiger:innen und Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in einer Kanzlei, Bank, Versicherung oder in einem Immobilienunternehmen ist.
Anmerkung zum Studiengang
nächster Studienbeginn: Sommersemester 2025
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Immobilienrecht" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.
Vorlesungszeit
07.04.2025 - 18.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.11.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. (bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.11.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. ( bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt. Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai: www.uni-muenster.de/bewerbung.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.11.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)
Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal (www.uni-muenster.de/bewerbung). Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) > Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai : www.uni-muenster.de/bewerbung.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.02.2025 - 15.03.2025 (Hochschulweite Frist)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch