FilmVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Köln
- Fristen
- Keine Angabe
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Zielgruppe
Filmemacher*innen aus audiovisuellen kreativen Bereichen (z. B. Regie, Produktion, Kamera, Drehbuch, Szenenbild oder Editing) mit einem ausgeprägten Teamgeist, Interesse an innovativen ko-kreativen Arbeitsmethoden sowie gesellschaftlich relevanten Themen, künstlerischer Forschung und Recherche und mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung. Bewerber*innen müssen über einen BA oder einen gleich- oder höherwertigen Abschluss verfügen. In begründeten Ausnahmefällen können Bewerber*innen mit außergewöhnlichem künstlerischem Talent, denen eine oder mehrere dieser formalen Voraussetzungen fehlen, die Teilnahme an diesem Programm als Weiterbildungsteilnehmer*innen beantragen..
Anmerkung zum Studiengang
Der Masterstudiengang FILM wird im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit der TH Köln an der ifs Internationale Filmschule Köln durchgeführt. Der Studiengang startet alle zwei Jahre zum Wintersemester. Nächster Start im Wintersemester 2025/2026. Bitte informieren Sie sich über Fristen und Termine auf der Internetseite der ifs Internationale Filmschule Köln:https://www.filmschule.de/de/studium/ma-film/bewerbung
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Für die Zulassung zum Master-Studium ist ein Bachelor-Abschluss (oder ein gleichwertiger Abschluss) von mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten oder ein höherer Abschluss (z.B. ein deutscher Magister- oder Diplomabschluss) einer anerkannten Hochschule erforderlich. Bewerber*innen müssen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Film- bzw. Medienbereich verfügen. Gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse sind erforderlich: Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-1 ("Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang") nachweisen. Die DSH-1-Prüfung kann alternativ durch gleichwertige Zertifikate oder Nachweise ersetzt werden, wie z. B. das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder das TestDaf-Niveau TDN 3.
Vorlesungszeit
- 23.09.2024 - 07.02.2025
- 24.03.2025 - 18.07.2025
Studienbeitrag
Studiengebühr für "Nich-EU-Bürger*innen": 3.750 Euro pro Semester Studiengebühr für "EU-Bürger": 2.750 Euro pro Semester Einmalige Einschreibegebühr für "alle Studierende": 400 Euro Semesterbeitrag TH Köln für "alle Studierende": 330,20 Euro
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch