Solistische AusbildungTeilzeitstudium, Vollzeitstudium

  • Meisterklassenexamen

    Konzertexamen
    Abschluss

  • 4 Semester

    Regelstudienzeit

  • Mannheim

    Standort

  • Noch 6 Tage (Inland)

    Noch 6 Tage (EU), Noch 6 Tage (Nicht EU)
    Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Gesang, Sprechen
  • Instrumentalmusik
Anmerkung zum Studiengang

- Die Solistische Ausbildung ist entsprechend dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) einem Promotionsstudiengang äquivalent. - Die Regelstudienzeit beträgt in Vollzeit maximal vier Semester, in Teilzeit maximal acht Semester. - Im Rahmen der Solistischen Ausbildung kann man sich auch für das gemeinsame Opernstudio mit dem Pfalztheater Kaiserslautern bewerben: https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/opernstudio

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Es findet eine Aufnahmeprüfung statt.

Vorlesungszeit
  • 07.10.2024 - 07.02.2025
  • 24.03.2025 - 11.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium (inklusive OARN) und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung. Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester voraussetzt, dass bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.10.2024 - 15.11.2024

    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.10.2024 - 15.11.2024

    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    15.10.2024 - 15.11.2024

    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.10.2024 - 15.11.2024

    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich. Eine Bewerbung ins höhere Semester Opernstudio ist nicht möglich.

Studienbeitrag

Wird das Studium in Teilzeit gewählt, reduziert sich die Studiengebühr auf 350 Euro pro Semester. Zu den Gebühren kommen Verwaltungskosten und der Studierendenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 155 Euro pro Semester.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch