MusikVollzeitstudium
- Abschluss
- Bachelor of Music
- Bachelor
- Regelstudienzeit
- 8 Semester
- Standort
- Mannheim
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Musikwissenschaft
- Dirigieren
- Gesang, Sprechen
- Instrumentalmusik
- Jazz
- Komposition
Schwerpunkt
künstlerischer Schwerpunkt, künstlerisch-pädagogischer Schwerpunkt, Schwerpunkt Musikforschung / Medienpraxis
Anmerkung zum Studiengang
Es existieren drei Schwerpunkte des Studiengangs: - künstlerisch - künstlerisch-pädagogisch - Musikforschung / Medienpraxis. Es wird auch Elementare Musikpädagogik angeboten. Alle Hauptfächer sind unter https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/bachelor-musik zu finden. Für begabte Schüler:innen ist die Teilnahme am Pre-College möglich: https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/pre-college-/-vorstudium-tanz Zudem besteht die Möglichkeit für musikalisch begabte Kinder und Jugendliche, innerhalb des Netzwerks AMADÉ gefördert zu werden: https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/netzwerk-amade
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Es findet eine Aufnahmeprüfung statt.
Vorlesungszeit
- 07.10.2024 - 07.02.2025
- 24.03.2025 - 11.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester voraussetzt, dass bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester voraussetzt, dass bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Das Land Baden-Württemberg erhebt von Nicht-EU-Ausländer:innen, welche ihr Abitur nicht in der EU absolviert haben, Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester. Für die Aufnahme eines zweiten Bachelor- oder Masterstudiums nach Abschluss eines ersten Bachelor- oder Masterstudiums werden Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch