SteuerrechtBerufsbegleitend
- Abschluss
- Master of Laws
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Köln
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Finanzwirtschaft, Versicherungswirtschaft
- Rechnungswesen, Steuerwesen, Controlling
- Steuerrecht
Zielgruppe
Akademischer Führungsnachwuchs in den Bereichen Steuerrecht und Finanzverwaltung.
Anmerkung zum Studiengang
Sofern der Nachweis über einen Bachelorabschluss mit mindestens 210 ECTS geleistet wird, können Teilnehmer im dritten Semester den akademischen Grad Master of Laws der Rheinischen Fachhochschule Köln (ohne Praxissemester) erreichen. Sollte ein Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS vorliegen, ist der Studienabschluss innerhalb von vier Semestern (mit Praxissemester) möglich. Der Studiengang wird hybrid durchgeführt mit „Blended Learning“-Elementen, d. h., ca. 70% der Lehrveranstaltungen finden in Präsenz digital statt und 30% in Präsenz vor Ort. Die Vorlesungen finden freitags und samstags statt.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) aus den Bereichen Wirtschaft, Recht, Finanzen und einschlägige Grundkenntnisse im Ertragsteuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Grundkenntnisse können z. B. durch eine entsprechende Prüfungsleistung im Erststudium oder adäquate Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Vorlesungszeit
- 10.03.2025 - 12.07.2025
- 08.09.2025 - 17.01.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.09.2024 - 15.01.2025
Sollten nach Ablauf der Bewerbungsfrist Studienplätze frei sein, werden Studienanträge auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist im Nachrückverfahren bearbeitet.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.09.2024 - 15.01.2025
Für Bewerbungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist kontaktieren Sie bitte die Studienberatung/Zulassung bzgl. der Kapazitäten.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2024 - 15.01.2025
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2024 - 15.01.2025
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.03.2025 - 15.07.2025
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.03.2025 - 15.07.2025
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 15.07.2025
Studienbewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 15.07.2025
Studienbewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
Studienbeitrag
499 Euro/Monat für das 3-semestrige Studium mit 90 CP 499 Euro/Monat für die ersten 3 Semester des 4-semestrigen Studiums mit 120 CP (das 4. Semester ist kostenfrei)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch