Ehe-, Familie- und Lebensberatung (Master of Counseling)Berufsbegleitend
- Abschluss
- Master of Counseling
- Master
- Regelstudienzeit
- 8 Semester
- Standort
- Aachen, Köln, Münster, Paderborn
- Fristen
- Mai 2025 (Inland)
- Mai 2025 (EU)
- Mai 2025 (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Therapien, andere
Anmerkung zum Studiengang
Der Masterstudiengang mit integrierter Weiterbildung wird von den (Erz-)Bistümern Köln, Münster, Paderborn und Freiburg durchgeführt und ist Beratungs- und Therapieschulen übergreifend ausgerichtet. An den verschiedenen Studienorten werden dabei verschiedene Schwerpunkte in der Vertiefung gesetzt. Der Studiengang vermittelt zudem u.a. soziologische, rechtliche und theologische Rahmenbedingungen von Beratung. Eine besondere Bedeutung hat die Reflexion einer spirituellen Beratungshaltung aus der Perspektive des christlichen Menschenbildes.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Theologie, Medizin, Jura oder in einem gleichwertigen Studiengang und mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung.
Vorlesungszeit
- 25.03.2024 - 19.07.2024
- 23.09.2024 - 07.02.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2024 - 31.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Studienbeitrag
Die Studien- und Kursgebühren betragen betragen zurzeit zwischen 2.800 und 3.500€ pro Jahr je nach Studienort und den dort geltenden Bestimmungen bezüglich Unterkunft/Verpflegung. Dies schließt sämtliche Lehr- und Prüfungshonorare sowie – an den Standorten unterschiedlich – zum Teil die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Weiterbildungswochenenden ein.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch