Musik - MusiktheorieVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Music
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Komposition
Schwerpunkt
Komposition, Analyse/Theorie, Interdisziplinäres Studium/Kontaktstudium
Zielgruppe
Der Masterstudiengang Musiktheorie hat zum Ziel, die Studierenden sowohl mit der historischen als auch mit der systematischen Musiktheorie vertraut zu machen. Absolvent/innen dieses Studienganges werden hauptsächlich im musikpädagogischen oder im musikwissenschaftlichen Bereich tätig werden.
Anmerkung zum Studiengang
Die Bewerbung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Mainz; die Anmeldung zur Eignungsprüfung über die Hochschule für Musik. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Bachelorabschluss im Fach Musik oder Musikwissenschaft oder gleichwertiger Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/). Englische Sprachkenntnisse Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau DSH-2) zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2025 - 15.11.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2025 - 15.11.2025
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.11.2025 (Hochschulweite Frist)
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 15.05.2025
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 15.05.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 15.05.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch