Musik - Jazz und Populäre MusikInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

Abschluss
Bachelor of Music
Bachelor
Regelstudienzeit
8 Semester
Standort
Mainz
Fristen
Juli 2025 (Inland)
Juli 2025 (EU)
Juli 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld
  • Jazz
  • Popularmusik
Schwerpunkt

Jazz / Popularmusik

Anmerkung zum Studiengang

Das Studienfach "Jazz und Populäre Musik" kann auch im integrierten dt.-frz.-Studiengang mit binationalem Abschluss studiert werden (siehe https://www.dijon.uni-mainz.de/bachelor-of-music/). Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

Partner-Institution: École supérieure de Musique Bourgogne-Franche Comté in Französische Republik (Doppel-Abschluss: DNSPM (Diplôme National Supérieur Professionnel de Musicien))

Zulassungsbedingungen

Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung.).

Vorlesungszeit
  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.06.2025 - 15.07.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.06.2025 - 15.07.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2025 - 15.07.2025

    Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch