MedizinethikFernstudium, Teilzeitstudium

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Mainz
Fristen
März 2025 (Inland)
März 2025 (EU)
März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Humanmedizin
  • Ethik
Zielgruppe

Zielgruppe sind Absolventinnen und Absolventen eines medizinischen, philosophischen oder juristischen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums, das die Befähigung zur Berufstätigkeit in einem Bereich der öffentlichen Gesundheitsversorgung eröffnet (z.B. Pflegewissenschaft, Sozialwissenschaften, Gesundheitsökonomie). Der Masterstudiengang hat zum Ziel, vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse im Fachgebiet Medizinethik sowie die Fähigkeit zu eigenständiger ethischer Analyse und moralischer Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln.

Anmerkung zum Studiengang

Deutsche und Bildungsinländer/innen bewerben sich direkt beim Fach. Bewerbungsfrist für das SoSe bis 1. Februar, für das Wintersemester bis 1. August Fernstudiengang der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kooperation mit der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Grundständiger Hochschulabschluss an einer deutschen/ausländischen Hochschule in Medizin, einem Fach, das die Berufstätigkeit in der öffentlichen Gesundheitsversorgung eröffnet oder in einem der Fachgebiete Philosophie, Rechtswissenschaften, Psychologie, Lebenswissenschaften, Pflegewissenschaft, Sozialwissenschaften. Mind. einjährige postgraduale Berufspraxis. Eine Zulassung erfolgt auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung und - Nachweis einer anschließenden mind. dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit und -Bestehen einer Eignungsprüfung Ausreichende englische Sprachkenntnisse. Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Vorlesungszeit
  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.10.2024 - 01.03.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.10.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2025 - 01.09.2025

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Studienbeitrag

Die Modulgebühr beträgt 1000 EUR. Es können maximal zwei Module pro Semester belegt werden. Die Masterabschlussprüfung sowie eventuelle Wiederholungsprüfungen werden extra berechnet.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch