MedienrechtTeilzeitstudium
- Abschluss
- Master of Laws
- Master
- Regelstudienzeit
- 3 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Europarecht
- Internationales Recht
- Rechtswissenschaft, Jura
Schwerpunkt
Internationales Medienrecht, Medienpolitik, Medienökonomie, Datenschutz, IT-Vertragsrecht, Vergaberecht, Internationales Privatrecht, Presse- und Rundfunkrecht, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Medienarbeitsrecht
Zielgruppe
Der Masterstudiengang richtet sich vor allem an Absolventen der rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. Auch Berufstätigen, die bereits seit einigen Jahren im Medienbereich tätig sind, bietet der Studiengang eine Aktualisierung ihres Wissens auf dem sich ständig wandelnden und fortentwickelnden Rechtsgebiet. Schon als Referendar im Vorbereitungsdienst ist eine Teilnahme am Studiengang möglich.
Anmerkung zum Studiengang
Deutsche und Bildungsinländer/innen bewerben sich direkt beim Fach. Bewerbungen für das Wintersemester reichen Sie bitte bis zum 30. Juni, Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 28. Februar ein. Ein Einstieg zum Sommersemester ist für Volljuristen nach Absprache möglich.
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Erstes Juristisches Staatsexamen oder gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mind. vierjähriger Regelstudienzeit an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und ist mind. ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder im juristischen Vorbereitungsdienst. Bei Nichtvorliegen des genannten grundständigen Hochschulabschlusses erfolgt eine Zulassung auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung b. mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und c. Bestehen eines Eignungsgesprächs Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 30.06.2025
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 30.06.2025
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen ihre Zeugnisse i.d.R. 6 Wochen vor der Bewerbungsfrist anerkennen lassen (www.uni-mainz.de/incoming). Die Anerkennungsurkunde muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerber/innen mit ausländischen Zeugnissen bietet die JGU studienvorbereitende Deutschkurse bzw. das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung an (Bewerbungsfristen siehe www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsfristen).
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 30.06.2025
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
Studienbeitrag
ab dem 3. Semester 950,- EUR/Semester
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch