Englisch / Anglais (dt.-frz. Studiengang)Internationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

Abschluss
Bachelor of Education
Bachelor
Regelstudienzeit
6 Semester
Standort
Mainz
Fristen
März 2025 (Inland)
März 2025 (EU)
März 2025 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Englisch (Lehramt)

Schwerpunkt

Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft / Culture Studies, Englische Sprachwissenschaft / English Linguistics

Anmerkung zum Studiengang

Die Uni Mainz bietet den Bachelor ab dem 5. FS bzw. den Master of Education ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien an. Das Lehramtsfach Englisch/Anglais ist nur in Kombination mit dem Fach Französisch/Lettres modernes im dt.-frz. Studiengang studierbar. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen. Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

Partner-Institution: Université de Bourgogne, Dijon in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Licence)

Zulassungsbedingungen

1. Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis französischer Sprachkenntnisse durch eine mindestens mit der Note ausreichend oder 5 Punkten abgeschlossene fünfjährige Schulausbildung oder durch eine Bescheinigung über fortgeschrittene Kenntnisse der französischen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens B2. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr gute aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zum Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen in englischer Sprache befähigen. Das Studienfach Englisch/Anglais ist nur in Kombination mit dem Fach Französisch/Lettres modernes im dt.-frz. Studiengang studierbar. 2. Bestehen des "Sprachpraktischen Eingangstests" (Europäischer Referenzrahmen C 1) ; Studierende können ihre Englischkenntnisse auch durch äquivalente Sprachzeugnisse nachweisen.

Vorlesungszeit
  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    16.11.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    16.11.2024 - 01.03.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2024 - 01.03.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2024 - 01.03.2025

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2025 - 01.09.2025

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.06.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.06.2025 - 01.09.2025

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2025 - 01.09.2025

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Englisch

Weitere Sprachen

Deutsch, Französisch