Empirische DemokratieforschungVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Politikwissenschaft
Schwerpunkt
Politikwissenschaftliche Forschungsmethoden, Politische Institutionen und Prozesse, Demokratietheorien, Internationale Politik, Politische Einstellungen und Verhaltensweisen der Bürger
Zielgruppe
Studierende, deren Interesse an speziell Demokratie-bezogenen Fragestellungen im Bachelor-Studium geweckt wurde und die der Ansicht sind, dass die systematische Auseinandersetzung mit den Bedingungen und Folgen von Demokratie zu den wichtigsten Anliegen unserer Zeit gehört.
Anmerkung zum Studiengang
Inhalt: Theoriegeleitete und methodisch fundierte Analyse von Einstellungen und politischem Handeln der Bürgerinnen und Bürger in der BRD und in der Welt der OECD-Staaten. Besondere Schwerpunkte sind Wahlverhalten/politische Partizipation, politische Kultur und Rechtspopulismus/-radikalismus. Zulassung: in der Regel zum Wintersemester; zum Sommersemester nur möglich, wenn nicht alle Plätze im Wintersemester belegt wurden Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Bachelorabschlusses mit mind. 60 Leistungspunkten im Fach Politikwissenschaft oder eines anderen Abschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Nachweis von Kenntnissen in Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung/empirischen Politikforschung im Umfang von mind. 6 Leistungspunkten. Ausreichende Sprachkenntnisse in englischer Sprache. Bei Studienbewerber:innen, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2025 - 15.11.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2025 - 15.11.2025
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.11.2025 (Hochschulweite Frist)
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 15.05.2025
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.05.2025 (Hochschulweite Frist)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 15.05.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 15.05.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch