SteuerlehreVollzeitstudium
- Abschluss
- Bachelor of Arts
- Bachelor
- Regelstudienzeit
- 7 Semester
- Standort
- Worms
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen, Steuerwesen, Controlling
- Steuerrecht
Schwerpunkt
Betriebliche Steuerlehre, Bilanzsteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Rechnungswesen, Steuerrecht, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht
Anmerkung zum Studiengang
BewerberInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung Steuerfachangestellte, Steuerfachwirt, Finanzwirt oder Bilanzbuchaltung können direkt ins das zweite Fachsemester einsteigen. Studiengang auch im Praxisverbund (dual) möglich: die Studierenden vertiefen ihr in den Vorlesungszeiten erworbenes Wissen in den vorlesungsfreien Zeiten bei einem Praxispartner und wenden es dort an.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder gleichwertige Studienberechtigung
Vorlesungszeit
- 01.09.2024 - 01.03.2025
- 01.03.2025 - 31.08.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.11.2024 - 28.02.2025 (Hochschulweite Frist)
Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt dezentral über das Bewerbungsportal der Hochschule Worms. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms/.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.11.2024 - 28.02.2025 (Hochschulweite Frist)
Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt dezentral über das Bewerbungsportal der Hochschule Worms. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms/.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.12.2024 - 28.02.2025 (Hochschulweite Frist)
Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt dezentral über das Bewerbungsportal der Hochschule Worms. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms/.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Keine Angabe
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
02.05.2025 - 31.08.2025
Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt dezentral über das Bewerbungsportal der Hochschule Worms. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/fuer-ein-studium-bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
02.05.2025 - 31.08.2025
Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt dezentral über das Bewerbungsportal der Hochschule Worms. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/fuer-ein-studium-bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
02.05.2025 - 31.08.2025
Die Bewerbung für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt dezentral über das Bewerbungsportal der Hochschule Worms. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/fuer-ein-studium-bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
02.05.2025 - 31.08.2025
Bewerbung für das zweite Fachsemester: Bewerber/innen, die vor dem Zugang zum Bachelorstudium Steuerlehre eine qualifizierende Ausbildung (Steuerfachangestellte, Finanzwirt/in) bzw. Fortbildung Steuerfachwirt/in oder Bilanzbuchhalter/in. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.hs-worms.de/bewerben/fuer-ein-studium-bewerben/dezentrale-bewerbung-hs-worms
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch